Alpen-, Mauer- und Fahlsegler sind drei Vogelarten, die es geschafft haben, sich die Bauten des Menschen zunutze zu machen. Sie sind heute oft heimliche Untermieter in unseren Gebäuden. Ihre Brutplätze sind durch Renovationen und Umbauten bedroht. Der Verlust eines Nistplatzes kann dazu führen, dass ein Paar ein oder mehrere Jahre hintereinander keine Jungen aufziehen kann. Dies bedeutet, dass der Bestand schrumpft, weil Abgänge nicht durch neue Jungvögel ersetzt werden.
Unsere Bauweise wird immer perfekter, an neuen Gebäuden werden Löcher und Hohlräume vermieden, die die Segler neu besiedeln könnten. Bei Renovationen wird darauf geachtet, dass alte Löcher und Nischen zugemacht werden und keine neuen Lücken entstehen. Durch Abriss und Wiederaufbau von Gebäuden werden alte, oft seit Jahrzehnten belegte Nistplätze zerstört.
Sie als Hausbesitzerin oder -besitzer, Mieterin oder Mieter, Architektin oder Architekt und/oder Baufachperson haben es in der Hand, Segler zu unterstützen. Das vorliegende Merkblatt soll Ihnen einige konkrete Hinweise geben, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Traufe
Giebel
Fassade
Mauerkrone
In Storenkasten
Diese Liste ist nicht vollständig. Selbstverständlich ist es möglich, dass Sie auch ein mal an einem andern Ort ein Seglernest vorfinden.


Als Nistmaterial verwenden Segler nur Material, welches durch die Luft gewirbelt wird: Federchen, kleine Blättchen, Haare oder winzige Halme. Aus diesem Nistmaterial kleben sie mit Speichel einen kleinen Nestkranz zusammen, in dessen Mitte oft der nackte Boden sichtbar bleibt. Wenn Alpensegler Jahr für Jahr am Nest weiterbauen, können regelrechte Türmchen daraus entstehen.
Spatzen hingegen tragen sehr viel Nistmaterial ein. Ihr Nest ist mehr ein Haufen aus trockenem Gras, Stroh, Papier und Blättern. Manchmal übernehmen Mauersegler solche Spatzennester. Dies lässt sich daran erkennen, dass die eigentliche Nestmulde «verleimt» ist, sich also Halme oder Ähnliches nicht einfach herausziehen lassen. Taubennester sind in der Regel stark verschmutzt, da Tauben ihren Kot im Nest absetzen und nicht wegtragen.
Sie sind auf ein Nest mit Jungvögeln oder Eiern gestossen. Belassen Sie das Nest und seine Umgebung unbedingt so wie es ist. Achten Sie darauf, dass die Einflugöffnung von aussen auch weiterhin für die Altvögel erreichbar bleibt. Sind die Jungen bereits geschlüpft, werden sich die Eltern mit Sicherheit weiterhin um ihre Jungen bemühen. Achten Sie darauf, dass den Seglern durch das Baugerüst nicht der Zugang zum Brutplatz verwehrt wird.
Sie sind auf eines oder mehrere leere Nester gestossen. Falls es möglich ist, sollten Sie die Zugänge zu den Nestern nicht verschliessen und die Umgebung des Nestes nicht verändern. Müssen Sie das Nest für Renovationsarbeiten entfernen, sollten Sie versuchen, anschliessend am selben Ort wieder Platz für ein Nest zu schaffen. Sie können die Segler zudem dadurch unterstützen, dass Sie das alte Nest am neuen Ort anbringen.
Versuchen Sie zuerst festzustellen, um welche Seglerart(en) es sich handelt. Versuchen Sie dann, Ihre Renovations- oder Umbaupläne entsprechend den angegebenen Massnahmen auf die Segler abzustimmen. Passen Sie, sofern dies möglich ist, das Aufstellen des Gerüstes und die Renovationstätigkeit den Brutzeiten der Segler an: Stellen Sie bei Mauerseglerbrutplätzen das Gerüst erst ab Mitte August und entfernen Sie es spätestens Ende April wieder. Stellen Sie bei Alpenseglerbrutplätzen das Baugerüst nicht vor Mitte September. Führen Sie im Sommer zuerst die Innenumbauten aus. Diese Forderung klingt vielleicht unverhältnismässig, doch wenn Sie schon das Glück haben, einen so seltenen Vogel wie den Alpensegler an Ihrem Gebäude zu beherbergen, lohnt es sich, darauf Rücksicht zu nehmen.

Falls ein Aufstellen des Baugerüstes zu Beginn der Brutzeit unausweichlich ist, können Sie versuchen, den Seglern Nistkästen anzubieten. Befestigen Sie diese, sobald das Gerüst steht, auf der Höhe des alten Einflugloches aussen am Gerüst (vgl. Abb. 5). Lassen Sie die Nistkästen dort, bis die Brutzeit abgeschlossen ist. Achtung, diese Möglichkeit ist nur als Notlösung zu verstehen. Sie funktioniert oft, doch nicht immer.
Die aufgezählten Massnahmen beabsichtigen, den Seglern den freien An- und Abflug zu ermöglichen.
Die Vögel sind nicht da, also fallen Vorsichtsmassnahmen weg. In diesem Fall brauchen Sie nur auf die Erhaltung der Einflugöffnung, des Nestes sowie das Freilassen des Weges von der Öffnung zum Nest zu achten. Nicht vergessen sollten Sie jedoch, dass die Einflugöffnung wieder freiliegen muss und die Störungen abgeschlossen sein müssen, wenn die Segler im Frühjahr wieder eintreffen.
Weiter oben wurde bereits darauf hingewiesen, welche Bedingungen bei einem im Gebäude integrierten Brutplatz erfüllt sein müssen, damit ein Segler einziehen kann. Wenn Sie den Seglern lieber Nistkästen anbieten wollen, so finden Sie Angaben unter Nisthilfen.
Liegen die Einfluglöcher in der Flucht der senkrechten Hauswand (A, F, I), dann sollten Sie sich überlegen, wie wichtig Ihnen eine saubere Fassade wirklich ist. Sie können Kotspritzer an der Fassade ganz vermeiden, wenn Sie die Einflugöffnung für den Nistplatz verlegen (anstelle von A oder F nach G oder E). Es ist allerdings möglich, dass die Segler zu Beginn Mühe haben mit dem Auffinden der neuen Einflugöffnung. Liegt das Nest in einem Storenkasten, ist es oft an den Kotspuren am Fenster erkennbar (K). Bedenken Sie, dass die Segler nur während kurzer Zeit im Jahr da sind und Junge aufziehen. Meist ist es möglich, während dieser Zeit die Verschmutzung zu tolerieren.
Feinde der Segler sind vor allem Marder und Falken. Bei Seglernistplätzen auf einer Mauerkrone oder Alpenseglerkolonien in einem Dachstock sollten Sie darauf achten, dass diese Nistplätze nicht für Marder, Katzen oder andere Nestplünderer zugänglich sind. Informationen, wie Sie dem Marder den Zutritt verwehren können, erhalten Sie bei der zuständigen Wildhut oder Jagdverwaltung.
Auch Segler haben einige Parasiten. Sie sind jedoch für den Menschen ungefährlich und bleiben entweder auf den Vögeln oder in der direkten Umgebung des Nestes. Am auffälligsten sind die recht grossen, aber harmlosen Seglerlausfliegen. Hält man einen Segler in der Hand, sieht man oft, wie sich die abgeplatteten, etwas spinnenartig aussehenden Insekten rasch im Gefieder verkriechen.
Bedingungen aussen: Lüftungsziegel alleine genügen nicht. Sie sind nur dort sinnvoll, wo das Schrägdach ca. 40 Grad oder steiler ist. Unterhalb des Lüftungsziegels muss mindestens 1 m freie Bahn sein. Das heisst, es dürfen kein Schneerechen und keine Dachrinne oder Ähnliches direkt im Anflugbereich liegen.
Bedingungen hinter dem Lüftungsziegel: Der Lüftungsziegel muss so auf der Ziegellatte liegen, dass der Einschlupf auf das Unterdach möglich ist. Bei Renovationen wird häufig das Dach isoliert. Das Isolationsmaterial, welches dann das Unterdach bildet, hat meist eine glatte Oberfläche. Schaffen Sie deshalb hinter dem Lüftungsziegel auf dem Unterdach eine raue Unterlage. Damit die Mauersegler ihr Nest richtig befestigen können, sollten Sie zudem mit Hilfe einer kleinen Latte einen waagrechten Platz schaffen, damit die Segler dort ihr Nest anlegen können.
Nistplätze auf dem Unterdach sollten zumindest in warmen Gegenden nicht auf der Südseite eines Gebäudes installiert werden. Bei intensiver Sonneneinstrahlung wird es nämlich unter den Ziegeln sehr heiss. Die jungen Mauersegler beginnen dann wegen der Hitze herumzuwandern und verirren sich oder stürzen aus dem Einflugloch.
Bedingungen aussen: An- und Abflug müssen frei sein. Die Einflugöffnung kann entweder an der Hauswand liegen (F), in der Mitte der Traufunterseite (G) oder unter der Dachrinne, über dem Stirnbrett (E). Um sich beim Einflugloch festkrallen zu können, benötigen die Segler eine raue Unterlage, zum Beispiel ungehobeltes Holz, Stein oder Verputz.
Bedingungen innen: Je nach zur Verfügung stehendem Hohlraum bieten sich für die Alpensegler verschiedene Möglichkeiten. Entsprechen die Masse nur der empfohlenen Nistkastengrösse, dann werden die Alpensegler einfach auf dem Boden ihr Nest einrichten. Ist die Traufe in der Länge unterteilt, müssen Sie bei jeder Unterteilung ein Einflugloch einrichten. Ist die Traufe nicht unterteilt, das heisst durchgehend, dann genügt es, wenn Sie alle 2-3 m eine Einschlupföffnung anbieten.
Ist die Traufe hoch, so dass für die Alpensegler Gelegenheit besteht, an der Hauswand in die Höhe zu klettern, dann können Sie sie noch weiter unterstützen. Richten Sie einzelne, waagrecht aus der Mauer vorstehende Vorsprünge ein. Diese werden gerne angenommen, um darauf ein Nest festzukleben.
Bemerkungen: Wenn die Traufuntersicht aus einzelnen Längslatten besteht, dann müssen Sie darauf achten, dass die Spalten nicht breiter als 1,5 cm werden. Sonst kann es beim Herumklettern der Jungtiere zu Unfällen kommen.
Scholl, I. (2004): Nistplätze für Mauer- und Alpensegler. Schweizer Vogelschutz & Schweizerische Vogelwarte, Zürich und Sempach. 32 S. (Bezug: Schweizerische Vogelwarte, 6204 Sempach)
© Schweizerische
Vogelwarte, CH-6204 Sempach.
Autoren: Iris Scholl, Dominik Pfluger, Alfred Engeler und Hans
Schmid
Das Kopieren mit Quellenangabe ist
erwünscht.
Mit Unterstützung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL, Pro Natura und Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz.