Rote Liste der BrutvögelRote Listen bezeichnen den Gefährdungsgrad von Tier- und Pflanzenarten. Auf der neusten Rote Liste der Brutvögel der Schweiz sind 40% der Brutvogelarten aufgeführt, weitere 12% sind potenziell gefährdet. Rote Listen werden bereits seit langer Zeit verwendet, um die global oder in einem Land gefährdeten Arten zu kennzeichnen. In vielen Ländern, so auch in der Schweiz, haben die Roten Listen auch in den Naturschutzgesetzen Eingang gefunden. Rote Listen wurden aber bisher nach unterschiedlichen Kriterien aufgestellt, so dass sie untereinander nicht vergleichbar waren. In der Schweiz gelten neu nur noch Rote Listen als verbindlich, die nach den Richtlinien der internationalen Naturschutzunion IUCN erstellt wurden. Basierend auf den aktuellsten Daten aus dem Brutvogelatlas erstellte die Schweizerische Vogelwarte eine neue Rote Liste. Sie wurde 2001 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL veröffentlicht. » Detailinformationen zur Roten Liste
Die IUCN-Kriterien beurteilen die Wahrscheinlichkeit, dass eine Art ausstirbt, oder, wenn wir ein einzelnes Land betrachten, dass eine Art in diesem Land ausstirbt, d.h. im Falle der Vögel, dass sie in der Schweiz nicht mehr brütet. Das Risiko, dass eine Art verschwindet, ist umso grösser, je kleiner ihre Population ist und je stärker ihr Bestand zurückgeht. Die IUCN-Kriterien beurteilen dieses Risiko auf Grund quantitativer Grenzwerte. Ist der Bestand einer Art beispielsweise in zehn Jahren um mehr als 30% zurückgegangen, wird die Art als verletzlich eingestuft. Beurteilt werden alle Arten, die regelmässig im Gebiet brüten, mit Ausnahme von nicht-einheimischen Arten, deren Bestände auf Aussetzungen oder auf Gefangenschaftsflüchtlinge zurückgehen. Je höher das Risiko beurteilt wird, desto höher ist die zugeteilte Gefährdungskategorie. Die Kategorie RE - in der Schweiz ausgestorben (vom englischen "Regionally Extinct") umfasst die Arten, die früher regelmässige Brutvögel waren, heute aber nicht mehr brüten. Die folgenden drei Gefährdungskategorien enthalten die gefährdeten Arten mit von Kategorie zu Kategorie abnehmendem Risiko, aus der Schweiz zu verschwinden: CR - vom Aussterben bedroht ("CRitically Endangered"), EN - stark gefährdet ("ENdangered"), VU - verletzlich ("VUlnerable"). Arten, die im Grenzbereich zur Einstufung als verletzlich liegen oder die aus anderen Gründen möglicherweise bedroht sind, werden in der Kategorie NT - potenziell gefährdet ("Near Threatened") aufgeführt. Die Kategorie LC - nicht gefährdet ("Least Concern") enthält alle übrigen Arten. Sie haben grosse Bestände, welche nicht oder nur in geringem Masse rückläufig sind. Arten der Roten Liste finden sich in allen Lebensräumen, aber unterschiedlich häufig. Die meisten Brutvogelarten der Schweiz können den Lebensräumen Wald, Feuchtgebiete und Kulturland zugeordnet werden. Der Anteil der gefährdeten Arten ist in den Feuchtgebieten und im Kulturland aber deutlich grösser als im Wald. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Probleme für die Vögel der Landwirtschafts- und der Feuchtgebiete besonders akut sind. Seltene BrutvögelDa die Kriterien der IUCN lediglich die Wahrscheinlichkeit beurteilen, dass eine Art aus einem Land verschwindet, werden alle Arten mit kleinen Beständen aufgelistet. Nicht alle diese Arten sind jedoch durch Bestandsrückgang selten geworden. Viele waren in der Schweiz nie häufig. In früheren Roten Listen wurden sie oft in einer eigenen Kategorie aufgelistet. In der neuen Roten Liste haben wir sie in den jeweiligen Kategorien speziell gekennzeichnet. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Arten in der Schweiz selten bleiben. Oft sind es Arten, für die die Schweiz am Rande ihres Verbreitungsgebiets liegt. Andere Arten finden den ihnen zusagenden Lebensraum nur an wenigen Stellen. Nicht immer kennen wir jedoch die Gründe, weshalb eine Art nicht häufiger brütet. Am Rande des Verbreitungsgebiets liegt die Schweiz vor allem für verschiedene Arten aus dem Mittelmeerraum. Bei uns finden sie nur in den warmen Gegenden des Wallis und der Alpensüdseite günstige Bedingungen vor.Auch Arten, die ihr Areal ausdehnen und im Bestand zunehmen, werden auf der Roten Liste aufgeführt, so lange ihre Population noch klein sind. Beispiele sind die Reiherente, die Weisskopfmöwe oder der Karmingimpel. Für den Naturschutz haben Arten, die in der Schweiz aus natürlichen Gründen immer selten waren, eine weniger hohe Priorität als Arten, die wegen der Verschlechterung ihrer Lebensdingungen selten geworden sind. Die Rote Liste darf deshalb nicht als einzige Grundlage verwendet werden, um den Schutzbedarf von Vögeln zu bestimmen.top
Nach den Kriterien der IUCN gilt eine Art dann als ausgestorben, wenn zweifelsfrei erhärtet ist, dass keine Individuen mehr vorkommen. Für die Erstellung einer Roten Liste der Brutvögel ist diese Anwendung schwierig. Auch wenn eine Art in einem Gebiet nicht mehr brütet, kann sie möglicherweise nach wie vor beobachtet werden. Vielleicht ziehen Brutvögel aus anderen Regionen regelmässig durch die Schweiz oder verbringen hier den Winter. Vielleicht erreichen Jungvögel auf ihren Streifzügen unser Land. Die Grenze, wann eine Art definitiv als in der Schweiz ausgestorben betrachtet wird, muss deshalb definiert werden. Für die neue Rote Liste der Brutvögel wurden alle Arten als in der Schweiz ausgestorben eingestuft, die im 19. oder 20. Jahrhundert regelmässig in der Schweiz gebrütet haben, von denen aber aus den letzten 20 Jahren kein Brutnachweis mehr vorliegt. Es sind dies sechs Arten: Bartgeier, Fischadler, Rothuhn, Rotschenkel, Haubenlerche und Schwarzstirnwürger. Zwei davon, Bartgeier und Rothuhn, verschwanden bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Anfang des 20. Jahrhunderts verloren wir zwei weitere Arten, den Fischadler und den Rotschenkel. Alle in der Schweiz verschwundenen Arten sind gesamteuropäisch gefährdet. top
Die Kategorie der vom Aussterben bedrohten Arten umfasst neun Arten. Für zwei davon, Purpurreiher und Raubwürger, gibt es aus den letzten zehn Jahren keine Brutnachweise mehr. Sie müssen wohl bald auf die Liste der in der Schweiz ausgestorbenen Arten gesetzt werden. Die vom Aussterben bedrohten Arten sind Vögel der Feuchtgebiete und des Kulturlandes. Lebensraumverlust ist der Hauptgrund für den dramatischen Rückgang der Feuchtgebietsarten. Die Arten der Landwirtschaftsgebiete stellen hohe und zum Teil sehr spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum, die sie in der intensiv genutzten Landschaft nicht mehr befriedigen können. top
Unter den stark gefährdeten Arten finden sich solche, deren Bestände massiv zurückgegangen sind, aber auch Arten, die in der Schweiz nie häufig waren und die primär wegen des Kriteriums der geringen Bestandsgrösse eingestuft wurden. Alle diese Arten gelten aber in ganz Europa als gefährdet (sog. SPEC-Arten der Kategorien 1-3). Die drei Entenarten Schnatter-, Knäk- und Kolbenente gehören in diese Kategorie. Die Kolbenente hat parallel zur massiven Zunahme der Winterbestände auch an immer mehr Orten zu brüten begonnen. Unter den schon immer seltenen Arten sind auch einige Arten des Mittelmeerraumes wie Bienenfresser und Blaumerle. Die Arten, die früher viel häufiger und weiter verbreitet waren, sind wegen menschlichen Eingriffen in ihre Lebensräume gefährdet. Ihre speziellen Ansprüche können sie in der stark genutzten Landschaft nicht mehr befriedigen. top
Von den 44 Vogelarten der Kategorie verletzlich waren 20 in der Schweiz immer selten. Die anderen 24 Arten waren jedoch früher häufig und weit verbreitet. Mehrere Arten haben sich von einstigen Bestandsrückgängen erholt. Weil sie aber nicht sehr grosse Bestände haben, bleiben sie verletzlich und müssen deshalb in dieser Kategorie geführt werden. Dazu gehören der Steinadler, der Wanderfalke und der Uhu, die heute wieder weit verbreitet sind. Der Steinadler hat in den Alpen seine von den Lebensbedingungen her mögliche Höchstdichte wohl erreicht. top
Die Kategorie der potenziell gefährdeten Arten ist in ihrer Zusammensetzung sehr heterogen. Sie enthält drei Gruppen von Arten. Die erste Gruppe sind die Grenzfälle. Ihre Bestände sind (noch) relativ gross und nicht so stark rückläufig, dass sie als gefährdet eingestuft werden müssten. Die meisten Arten gehören zu dieser Gruppe. Die zweite Gruppe umfasst Arten, welche die Gefährdungskriterien nur dank speziell für sie ergriffenen Schutzmassnahmen nicht erfüllen. Liesse man diese weg, nähme der Bestand mit grosser Wahrscheinlichkeit so stark ab, dass die Arten als gefährdet eingestuft werden müssten. Die dritte Gruppe umfasst die Reiherente und die Weisskopfmöwe, beides Arten, die in der Schweiz nie häufig waren und deren Bestände steigen. Da sie aber nach wie vor relativ kleine Bestände aufweisen, erfüllen sie die Kriterien für die Kategorie potenziell gefährdet. top
Rund die Hälfte der Brutvogelarten der Schweiz sind nicht gefährdet. Die meisten davon sind weit verbreitet und haben grosse Bestände. 68 der 94 nicht gefährdeten Arten sind Singvögel. Keller, V., N. Zbinden, H. Schmid & B. Volet (2001): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten der Schweiz. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern und Schweizerische Vogelwarte, Sempach. BUWAL-Reihe Vollzug Umwelt. 57 S. top | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||