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Lagebeurteilung Vögel Schweiz

Wie geht es den Vögeln in der Schweiz? Um diese Frage beantworten zu können, müssen die Ergebnisse der verschiedenen Überwachungsprojekte interpretiert werden. Eine periodische Lagebeurteilung ist eine wichtige Grundlage für den Naturschutz auf nationaler und internationaler Ebene. Sie ermittelt jene Arten, die besondere Naturschutzmassnahmen nötig haben, und dient der Erfolgskontrolle solcher Massnahmen.

Lagebeurteilung Vögel Schweiz

Ziele

a) Ermittlung der gefährdeten Arten (Rote Liste).
b) Ermittlung der national prioritären Arten ).
c) Ermittlung der Prioritätsarten Artenförderung
d) Bereitstellung der Grundlagen für die Öffentlichkeit, für Behörden, Schutzorganisationen etc.

Vorgehen

Die Beurteilung erfolgt nach international (z.B. Rote Liste nach Vorgaben der IUCN) oder national festgelegten Methoden. Die Ergebnisse werden in Fachpublikationen aufgearbeitet und über verschiedene Kanäle der breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Alle fünf Jahre wird eine Zwischenbilanz gezogen, alle zehn Jahre eine Neubeurteilung vorgenommen und die Roten Liste, die Liste der Verantwortungsarten und die Liste der Prioritätsarten für Artenförderungsprogramme revidiert.

Ergebnisse

Rote Liste
Die Roten Listen der gefährdeten Arten werden in der Schweiz seit dem Jahr 2000 nach den Kriterien der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) erstellt und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) publiziert. Die Rote Liste Brutvögel wurde 2010 von der Schweizerischen Vogelwarte revidiert. Sie ersetzt die im Jahr 2000 erarbeitete und 2001 publizierte Liste.
Die Bilanz zeigt, dass knapp 40 % der Brutvogelarten in der Schweiz gefährdet sind.
Weitere 16 % sind potenziell gefährdet. Überdurchschnittlich viele gefährdete Arten finden sich im Kulturland und in Feuchtgebieten.
Der Vergleich der Listen von 2001 und 2010 zeigt, dass sich die Gefährdungssituation für Brutvögel insgesamt nicht verbessert hat. Die differenziertere Analyse macht deutlich, dass sogar von einer Verschlechterung gesprochen werden muss. Dies rührt daher, dass die meisten der positiven Veränderungen Arten betreffen, deren Bestände immer noch als „ausgedünnt“ zu beurteilen sind, umgekehrt aber bei Arten, die höher eingestuft wurden, die Verschlechterung durch starke Rückgänge bedingt war.

Die Rote Liste 2010 kann beim BAFU gratis bezogen werden.
Rote Liste 2010 als PDF

Prioritäre Vogelarten
Die Roten Listen nach IUCN beurteilen das Aussterberisiko einer Art auf globaler Ebene bzw. das Risiko, dass eine Art aus dem bearbeiteten Gebiet, hier also der Schweiz, verschwindet. Sie sind als alleinige Grundlage nicht geeignet für eine Prioritätensetzung im Naturschutz. Für die Beurteilung, welche Arten für den Naturschutz besonders wichtig sind, müssen insbesondere auch die internationale Verantwortung, aber auch weitere Faktoren wie der Handlungsbedarf, berücksichtigt werden. Gemeinsam mit dem Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz entwickelten wir deshalb ein Konzept zur Bestimmung der für den Naturschutz prioritären Arten (Keller & Bollmann 2001) sowie der Arten, die spezielle Förderungsprogramme benötigen (Bollmann et al. 2002). Im Anschluss an die Revision der Roten Liste wurden 2010 auch diese Listen revidiert.
Die Liste der national prioritären Arten enthält 118 Arten. Dazu gehören gefährdete Arten und Arten, für welche die Schweiz internationale Verantwortung trägt. Aus internationaler Sicht ist die Schweiz besonders bedeutend für alpine Arten und für überwinternde Wasservögel. 50 Vogelarten sind auf spezielle Artenförderungsmassnahmen angewiesen.

Die Publikation in der Zeitschrift „Der Ornithologische Beobachter“ zeigt die Änderungen und die neuen Listen: PDF.

Die Dokumentation zur Revision enthält zusätzliche Angaben zum Vorgehen: PDF

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