Die SAK
ist auch verantwortlich für die laufende Nachführung der «Liste
der Vogelarten der Schweiz» (PDF) und für das Einordnen der Arten
in die verschiedenen Kategorien gemäss den Richtlinien
der AERC.
Auf Empfehlung der Association of European Records and Rarities Committees
(AERC) soll jedes europäische Land die Beobachtungen von
Gefangenschaftsflüchtlingen sammeln. In der Schweiz ist
die Vogelwarte dafür zuständig; sie aktualisiert laufend
die Liste der Arten, welche in der Schweiz beobachtet wurden,
nachdem sie aus Gefangenschaft entflohen sind. Diese Beobachtungen
werden von der SAK nicht geprüft.
Es ist daher wichtig, dass Beobachtungen offensichtlicher Gefangenschaftsflüchtlinge,
die noch nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, durch eine
möglichst genaue Beschreibung oder ein Foto (dies
ist bei exotischen Wasservögeln oft gut möglich) dokumentiert
werden. Beachten Sie auch, dass einige Arten in der Schweiz einerseits
als klare Gefangenschaftsflüchtlinge, andererseits aber
auch als Wildvögel eingestuft werden können (z.B. Kuhreiher,
Ringschnabelente, usw.).
» Liste
der Gefangenschaftsflüchtlinge in der Schweiz (Kategorie E)