Waldlaubsänger

    Im Projekt Artenförderung Waldlaubsänger wird versucht, das im Rahmen eines Forschungsprojekts gewonnene Wissen über die Habitatansprüche der Art waldbaulich umzusetzen und geeignete Habitate zu schaffen.

    Ziele

    • Direkte Artenförderung durch Habitataufwertung
      Standörtlich und strukturell geeignete, unbesiedelte Waldflächen sollen durch gezielte forstliche Eingriffe so verändert werden, dass sie vom Waldlaubsänger besiedelt werden können.
    • Indirekte Förderung durch Implementation in die forstliche Praxis
      Die Resultate der bisherigen Studien über die Habitatansprüche sollen in die forstliche Praxis einfliessen, um zu ...
      • prüfen, wie die Erkenntnisse grundsätzlich in die forstwirtschaftliche Praxis eingebracht werden können.
      • prüfen, ob forstlich Eingriffe zugunsten des Waldlaubsängers mit der gängigen Bewirtschaftung im Wirtschaftswald vereinbar sind.

    Vorgehen

    Gemeinsam mit Förstern wurden in den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn geeignet erscheinende Waldflächen ausgesucht, auf welchen der Waldlaubsänger durch gezielte waldbauliche Massnahmen möglicherweise gefördert werden kann. Ausgewählt wurden 20 mittelalte, von Laubbäumen dominierte Flächen à je 1 ha, die ein fast geschlossenes Kronendach aufweisen, aber stark verbuscht sind. In 10 dieser Flächen sollen im Winterhalbjahr, wenn die Waldlaubsänger in Afrika weilen, Jungwuchs, Sträucher und Büsche entfernt werden, wodurch der bodennahe Bereich und der untere Stammbereich aufgelichtet werden. Die Baumschicht selbst soll nicht angetastet werden. Dadurch würde der vom Waldlaubsänger bevorzugte, vom Boden bis zur unteren Krone offene Stammraum unter einem weitgehend geschlossenen Kronendach geschaffen. Die anderen 10 Flächen werden forstlich nicht behandelt und dienen als Kontrolle.

    In den nächsten paar Jahren sollen keine anderen forstlichen Massnahmen in den Eingriffsflächen durchgeführt werden, so dass ihre Eignung als Habitat für den Waldlaubsänger über längere Zeit untersucht werden kann. Dies soll auch der Möglichkeit Rechnung tragen, dass sich die Waldlaubsänger erst später als im ersten Frühling nach dem Eingriff ansiedeln könnten, falls sich die für die Art ebenfalls wichtige Gras- und Krautschicht erst nach einiger Zeit bildet.

    Im Frühling 2016 wurden in allen 20 Flächen die Waldstruktur sowie das Vorkommen des Waldlaubsängers und ausgewählter Brutvogelarten erhoben. Letzteres diente dazu, die Auswirkungen der forstlichen Massnahmen zugunsten des Waldlaubsängers auf andere Vogelarten abzuschätzen. Vogel- und Waldstrukturkartierungen werden in den Frühlingen nach den Eingriffen auf allen Flächen wiederholt.

    Bedeutung

    Der Waldlaubsänger wurde im Jahr 2010 neu in die Rote Liste der Brutvögel (Gefährdungskategorie „Verletzlich VU“) aufgenommen und gehört somit zu den gefährdeten Arten der Schweiz. Er ist zudem eine von 50 Prioritätsarten des Programms „Artenförderung Vögel Schweiz“, das die Schweizerische Vogelwarte und der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz mit Unterstützung des BAFU durchführen. Das Projekt untersucht, ob und wie der Art in den Brutgebieten geholfen werden könnte.

    Projektleitung

    Gilberto Pasinelli, Alex Grendelmeier

    Partner

    Martin Roth, Kreisförster Forstkreis Dorneck-Thierstein
    Gerhard Walser, Revierförster Forstrevier Thierstein West / Laufental
    Josef Borer, Revierförster Forstrevier Thierstein Mitte
    Christoph Gubler, Revierförster Forstrevier Dorneckberg-Süd
    Markus Schmidlin, Revierförster Forstrevier Unteres Laufental

    Donatoren

    Walder-Bachmann-Stiftung
    Zigerli-Hegi-Stiftung

     

    Publikationen