© Kata Tränkle
Rebnetze
Der Rebberg: ein wertvolles Ökosystem
Rebberge sind bei naturnaher Bewirtschaftung wichtige Lebensräume für Igel, Reptilien, viele Insekten und verschiedenste Vogelarten. Vielfältige Landschaftselemente und Kleinstrukturen sowie sonnenexponierte Lagen begünstigen die Ansiedlung von spezialisierten, wärmeliebenden und seltenen Tier- und Pflanzenarten. Gefährdete Vogelarten wie Wiedehopf, Heidelerche, Wendehals und Zaunammer, die alle keine Trauben fressen, sind auf vielfältige Landschaftselemente wie Hecken, Mager- und Trockenwiesen sowie Kleinstrukturen wie Trockenmauern in Rebbergen angewiesen. Daneben werden durch eine standortangepasste natürliche Begrünung und alternierendes Mähen Nützlinge wie Raubmilben und Spinnen gefördert.
Nur wenige Vogelarten können im Rebberg nennenswerte Schäden verursachen (mengenmässig und/oder qualitativ). Grössere Arten (Stare, Drosseln) verzehren die Beeren ganz, kleinere Arten (z.B. Spatzen) picken die Beeren nur an. Dies kann zu Fäulnisbefall führen, welcher sich danach über die ganze Traube ausbreiteten kann. Schutzmassnahmen können daher bei besonders gefährdeten Reben wie z.B. isolierten, nahe am Waldrand liegenden oder für die Spätlese vorgesehenen Rebparzellen erforderlich sein. In jedem Fall ist es aber wichtig, mit den getroffenen Schutzmassnahmen keine Tiere zu gefährden.
Rechte und Pflichten in Bezug auf den Schutz
Der Bewirtschafter hat das Recht, seine Rebkulturen vor drohenden Schäden zu schützen. Damit einher geht aber auch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass durch die getroffenen Schutzmassnahmen keine Wildtiere zu Schaden kommen. Die allgemeine Sorgfaltspflicht verlangt eine regelmässige Kontrolle der Massnahmen auf der Fläche, die unmittelbare Behebung allfälliger Mängel sowie die Befreiung verfangener Tiere. Denn in schlecht montierten oder zu wenig gespannten Rebnetzen können sich Igel, Reptilien und Vögel verfangen. Wer ein Netz unsachgemäss installiert oder dieses nicht regelmässig auf gefangene Tiere kontrolliert, kann strafrechtlich verfolgt werden (Art. 26 Tierschutzgesetz, Art. 17 Jagdgesetz, Art. 18 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz).
Schutzmassnahmen gegen Vogelfrass
Dem Winzer stehen zum Schutz der Rebanlagen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sämtliche Schutzmassnahmen haben ihre Vor- und Nachteile. Bei der Wahl der Methode sind neben vergangenen Erfahrungen, Kosten und Arbeitsaufwand unbedingt auch die Auswirkungen auf Tiere wie Igel und Vögel zu berücksichtigen.
Optische Abschreckung: Farbige Plastikbänder werden einen Meter über den Reben in parallelen Bahnen von ca. 8 Meter Abstand über die Parzelle gespannt. Mit dieser Massnahme kann bestenfalls ein mittlerer Schutz erreicht werden. Als wirksamer wird die Bächli-Anlage eingestuft. Über Umlenkrollen werden Seilzüge zwischen den Rebzeilen gespannt und daran befestigte farbige Plastik- oder Alubänder werden mittels eines Elektromotors in unregelmässigen Abständen hin und her bewegt. Da diese Einrichtung gleichzeitig Lärm erzeugt, kommt es gelegentlich zu Klagen aus der Nachbarschaft. Andere optische Massnahmen wie Vogelscheuchen, Ballone, aufgehängte CDs usw. bieten kaum Schutz, da sich die Vögel sehr schnell daran gewöhnen.
Akustische Abschreckung: Dazu gehören Apparate, die Vogelschreie wiedergeben, oft kombiniert mit optischen Elementen wie Ballonen. Die Wirksamkeit dieser Systeme ist zufriedenstellend. Ausserdem werden auch mit Karbid oder Gas betriebene Knallapparate verwendet. Diese noch wirksamere Methode kann aber wegen der damit verbundenen Lärmbelastung nur bedingt eingesetzt werden.
Die Traubenhut ist die älteste und eine der bewährtesten Methoden der Vogelabwehr. Diese Methode wird meist in grossen Rebbaugebieten immer noch erfolgreich angewendet. Die mit Schreckschusswaffen ausgerüsteten Traubenhüter patrouillieren regelmässig in den Rebbergen und vertreiben gezielt Vogelschwärme, insbesondere Stare.
Die 10 wichtigsten Regeln
- Die Möglichkeit von Abschreckungsmethoden prüfen, bevor ein Rebnetz eingerichtet wird
- Falls ein Rebnetz erforderlich ist, Seitennetze bevorzugen
- Vogelabwehr frühzeitig, bei Beginn der Beerenreife einrichten
- Mehrweg- oder Einweg-Netze mit weichen Fäden und mit hellen und auffälligen Farben verwenden
- Netze gut befestigen und immer spannen
- Netzbahnen überlappen, Löcher verschliessen
- Rebnetze über dem Boden spannen und keine losen Netzteile auf dem Boden liegen lassen
- Reste von Netzen satt aufrollen und so an der Rebzeile befestigen, dass sich keine Igel und Vögel verfangen können
- Netze regelmässig und gewissenhaft kontrollieren, gefangene Igel und Vögel befreien
- Nach der Traubenernte Netze sofort entfernen
Rebnetze zum Schutz vor Vogelfrass
An vielen Standorten, vor allem in kleineren Rebbergen und an exponierten Lagen entlang von Waldrändern und Hecken, ist das Rebnetz die einzige wirksame Massnahme, sowohl gegen Standvögel als auch Starenschwärme. Entscheidend ist, dass die Rebnetze fachgerecht montiert werden. Schlecht verlegte Netze stellen vor allem für Igel und Vögel eine grosse Gefahr dar.
Die geeignetsten Netztypen
Vitiswiss und Tierschutzorganisationen haben in Gesprächen mit dem Handel erreicht, dass Rebnetze mit dünnen, harten Kunststofffäden, welche mit ihren messerscharfen Kanten Vögel und Igel tödlich verletzen können, aus dem Verkauf zurückgezogen wurden.
Aufgrund langjähriger Praxiserfahrungen und in Absprache mit BirdLife Schweiz, der Schweizerischen Vogelwarte Sempach und Pro Igel wird geraten, die folgende Empfehlungen zu befolgen:
Es sollten nach Möglichkeit Seitennetze verwendet werden. Für alle Netze empfehlen wir helle und auffällige Farben.
Seitennetze
Der Schutz der Traubenzone mit seitlich angebrachten, 0,8-1,5 m hohen Netzen ist eine wirksame und für Tiere weniger gefährliche Alternative zu überzeiligen Netzen. Es finden sich im Fachhandel Einwegnetze (Typ Heuballennetze) und Mehrwegnetze mit unterschiedlichen Maschenweiten und Farben. In Direktzuglagen können die Seitennetze mit maschineller Hilfe rationell verlegt werden und es braucht weniger Personal als beim überzeiligen Verlegen der Netze. Ausserdem zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass sich Vögel in diesen Netzen kaum verfangen und diese auch für Igel ungefährlich sind. Voraussetzung ist jedoch auch bei diesen Netzen, dass die untere Netzkante satt gespannt ist. Des Weiteren wird die maschinelle Bewirtschaftung durch Seitennetze kaum eingeschränkt. Bei entsprechender Maschengrösse können Trauben gleichzeitig auch gegen Wespen und Essigfliegen geschützt werden.
Überzeilennetze
Die Verwendung von Überzeilennetzen ist möglichst auf Rebparzellen zu beschränken, auf welchen das Risiko von Vogelfrass besonders gross ist oder in welchen das Anbringen von Seitennetzen nicht möglich ist. Es werden für gewöhnlich Einwegnetze verwendet. Ein grosser Nachteil von überzeiligen Netzen ist, dass der Einsatz von Maschinen über mehrere Zeilen nicht länger möglich ist.
Obstkulturen und Privatgärten: gleiche Regeln wie im Rebberg
In der Schweiz werden Niederstamm-Kirschanlagen zum Schutz vor Schäden durch Hagel, Regen, Vögel oder der Kirschessigfliege immer häufiger vollständig eingenetzt. Daneben werden auch im Apfelanbau vermehrt ganze Obstanlagen voll eingenetzt, um die Bäume vor Schadinsekten und feuerbrandübertragenden Insekten zu schützen. Durch diese vollständige Einnetzung geht aber auch Lebensraum für Vögel und andere Tiere verloren. Wie im Rebbau gilt auch im im Obst- und Beerenbau, dass unsachgemäss verlegte, schlecht gespannte und auf den Boden hängende Netze eine Gefahr für Igel und Vögel darstellen.
Ausserdem können unsorgfältig installierte Netze auch in Privatgärten zu tödlichen Fallen für Tiere werden. Deshalb gelten für Obstproduzenten und Privatpersonen dieselben Regeln wie für Winzer.
Lebensräume aufwerten, Artenvielfalt fördern
Vielfältige Landschaftselemente, Kleinstrukturen und sonnige Standorte begünstigen seltene Tier- und Pflanzenarten. Rebbergmeliorationen und die Intensivierung der Landwirtschaft haben in den letzten Jahrzehnten zu erheblichen Einbussen bei der Artenvielfalt geführt. Deshalb sind Biodiversitätsförderflächen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Rebbergen und eine naturnahe Bewirtschaftung von grosser Bedeutung.
Weitere Infos
Onlineformular von «Vitiswiss» zur Meldung von verhedderten Tieren in Rebnetzen & nicht korrekt montierten Rebnetzen:
swisswine.ch/de/feststellungsformular-verhedderte-tiere-rebnetzen-nicht-korrekt-montierte-rebnetze
www.agri-biodiv.ch:
Biodiversität im Rebberg fördern (Video)
www.vogelwarte.ch:
Förderung der Vogelwelt in Rebbergen
Vielfältige Vogelwelt der Rebberge
www.sorbus-oiseaux.ch
Impressum: Merkblätter für die Vogelschutzpraxis
© Agroscope 2021
Herausgeber: Agroscope, Rte de Duillier 50, 1260 Nyon, www.agroscope.ch
Auskünfte: christian.linder@agroscope.admin.ch
Redaktion: Christian Linder und Patrik Kehrli
Das Kopieren mit Quellenangabe ist erwünscht.
Dieses Merkblatt ist entstanden im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen: Agroscope, Pro Igel, BirdLife Schweiz, Schweizerische Vogelwarte, Schweizer Tierschutz STS, Agridea und Vitiswiss. Es ersetzt das Merkblatt 404 vom August 2010.
Merkblatt
Schutz der Rebberge mit Rücksichtnahme auf Vögel und andere Tiere