Chiudi

Pubblicazioni



Schmid, W. & P. Horch (2010)

Braunkehlchenförderung im Goms. Beitrag der Landwirtschaft.

Further information

Schweizerische Vogelwarte Sempach.

Contact

petra.horch@vogelwarte.ch

PDF

Download

Zusammenfassung

Die Braunkehlchenförderung im Goms ist ein gemeinsames Projekt von Vogelwarte und Kanton Wallis. Es steht im Rahmen des Artenförderungsprojekt Vögel Schweiz (Schweizerische Vogelwarte Sempach, Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU). Das Braunkehlchen ist ein insektenfressender und bodenbrütender Singvogel in Wiesen. Das Braunkehlchen ist im Goms noch gut vertreten, aber zunehmend gefährdet, insbesondere durch eine allgemein frühzeitigere Nutzung der Wiesen. Das Braunkehlchen kann sich nur erfolgreich reproduzieren, wenn ein genügend grosser Anteil der Wiesen ab dem 15. Juli gemäht wird und wenn ein gewisses Blüten- und damit Insektenangebot vorhanden ist. Wichtig sind vor allem die Flächen im Talboden, denn dort sind die hohen Dichten der Braunkehlchen zu finden. Es sind dies aber auch für die Landwirtschaft die zentralen Flächen für die Futterproduktion. Die konkrete Situation in der Landwirtschaft wurde am Beispiel von 4 Betrieben untersucht (Teilbudget), drei davon sind Milchproduzenten, einer ist Schaf- und Pferdehalter. Die Landwirtschaft kann nicht flächendeckend einen späten Schnitt ab 15. Juli durchführen, da sonst Ertrag und Futterqualität der betroffenen Wiesen z.B. eine Milchproduktion kaum mehr zulassen würde. Als Massnahmen zur Förderung des Braunkehlchens werden Kerngebiete vorgeschlagen, in denen die Braunkehlchen Priorität haben sollen. In diesen Kerngebieten hat es aktuell eine hohe Braunkehlchendichte. Sie sind mindestens 20 ha gross und werden möglichst zusammenhängend spät genutzt und höchstens mit einer massvollen Mistdüngung gedüngt. Um den Landwirten eine gewisse Flexibilität (auch in der Beteiligung am Projekt) zuzugestehen, werden in den beiden Gebieten Ritzingen und Geschinen 3 Kerngebietsräume vorgeschlagen, die mindestens zu 50 % nach dem 15. Juli gemäht werden sollen. Zudem wird ein Anteil von 15 % Blumenwiese in der Kerngebietsfläche angestrebt (bestehende Blumenwiesen oder Neuansaaten). Beim Mähen werden jeweils 10 % der Projekt-Fläche als Altgras stehen gelassen. Die Bewässerung mit Sprinklern und die Mahd mit einem Mahdaufbereiter sind in den Kerngebieten nicht zugelassen (Insektenangebot). Die errechnete Einkommenseinbusse auf einem intensiv wirtschaftenden Betrieb ist mit Fr. 1'650.-/ha in den tieferen Lagen und Fr. 1'450.-/ha in den höheren Lagen recht hoch. Entsprechend müssen Beitragsansätze in dieser Grössenordnung gewählt werden. Für die Umsetzung ist nicht nur der Einkommensausgleich entscheidend, sondern die Landwirte müssen auch motiviert und beraten werden, damit keine betrieblichen Probleme bezüglich Fütterung, Nährstoffbilanz, Güllebewirtschaftung o.ä. entstehen. Nach den Kartierungen von Emmanuel Rey (2006) gibt es ein Potenzial für weitere Kerngebiete Braunkehlchen zwischen Gluringen und Reckingen sowie zwischen Reckingen und Münster (linkes Rhoneufer).