Landwirtschaft und Naturschutz im Oberen Goms: Gemeinsamer Einsatz für das Braunkehlchen: Jahresbericht 2020 und empfohlene Fördermassnahmen für die nächste Vernetzungsperiode ab 2022
Résumé
Für das Braunkehlchen, eine kantonale Prioritätsart für Artenförderung (seit 2011), wurden im Oberen Goms seit 2010 „Fördergebiete“ ausgewiesen und in die Vernetzungsprojekte VP BFF Obergesteln (2007–2013, 2014–2021) und VP BFF Oberes Goms (2014–2021) aufgenommen. 2021 werden die Vernetzungsverträge für die nächste Phase (2022–2029) erneuert und sollten allenfalls angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit werden die Naturschutzflächen (NHG) sowie der Projektperimeter von VP BFF Obergesteln in das Vernetzungsprojekt Oberes Goms integriert.
Die Braunkehlchenbestände haben sich in den letzten 15 Jahren über die ganze Talfläche gesehen halbiert (von 423 auf 212 Braunkehlchenreviere bzw. von 2,9 auf 1,5 Reviere pro 10 ha). Dieser Rückgang ist ähnlich zum nationalen Trend. Selbst in den vier Fördergebieten, wenn auch weniger stark ausgeprägt, beträgt der Rückgang rund -34 %, wobei die Entwicklung ab 2015 etwas Hoffnung macht. Damit konnten am Ende der ersten Vernetzungsphase die Wirkungsziele (Solldichten) vom Vernetzungsprojekt VP BFF Oberes Goms für das Braunkehlchen in drei von vier Fördergebieten nicht erreicht werden. Ein hoher Anteil an spät gemähten Flächen in den Fördergebieten erzielt lokal ihre Wirkung, die aktuellen Massnahmen reichen aber noch nicht aus, um die Braunkehlchenbestände zu stabilisieren, bzw. zu fördern. Wenn ein 80 m-Waldrandeffekt angenommen wird, sind insgesamt effektiv nur noch 38 % statt der angemeldeten 63 % Vertragsflächen in den Fördergebieten für Braun-kehlchen geeignet. Somit ist das quantitative Umsetzungsziel von 50 % geeigneten Vertragsflächen in drei von vier Braunkehlchen-Fördergebieten nicht wirklich erreicht.
Für die 2. Phase des Vernetzungsprojektes VP BFF Oberes Goms (voraussichtlich 2022–2029) haben der Erhalt der bestehenden Braunkehlchenfördergebiete und Vertragsflächen sowie die Beibehaltung der allg. Flächenbewirtschaftungsintensität höchste Priorität. Wir empfehlen, dass innerhalb der Fördergebiete zukünftig darauf geachtet werden sollte, dass Vertragsflächen nicht waldnah liegen und nicht als extensiven Weiden, sondern als Spätmahdwiesen genutzt werden. Zum erforderlichen 50 % Vertragsflächenanteil für ein Braunkehlchen-Fördergebiet sollten waldrandnahe Flächen, nicht eingerechnet werden, da sie für das Braunkehlchen suboptimal sind. Waldnahe, für andere Ziel- und Leitarten wertvolle Vertragsflächen (auch Weideflächen) sollten aber als Fördergebiete mit anderen Zielarten durchaus erhalten bleiben (z.B. Flora, Insekten, Vögel). Zusätzlich sollte die räumliche Verteilung der Vertragsflächen in den Braunkehlchen-Fördergebieten angepasst werden, um Vertragslücken in bestehenden Fördergebieten zu schliessen. Anzustreben sind möglichst zusammenhängende Wiesenflächen mit Spähtmahdverträgen. Weiter empfehlen wir, weitere Braunkehlchen-Fördergebiete in der intensiveren Talsohle und im nordöstlichen Teil des Vernetzungsperimeters Oberes Goms zu installieren, um eine bessere Vernetzung der Bestände zu gewährleisten.
Das Braunkehlchen ist eine der Zielarten für das Wiesenbrüterkonzept, welches aktuell von der Schweizerischen Vogelwarte, Aussenstelle Wallis, im Auftrag der Dienststelle Wald, Gewässerbau und Landschaft für den ganzen Kanton erstellt wird.
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