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Die prioritären Vogelarten der Schweiz: Revision 2025

Knaus, Peter; Ayé, Raffael; Michler, Stephanie; Schuck, Martin; Spaar, Reto
Magazine
Ornithol. Beob. (Ornithologischer Beobachter)
Language
ger
Year of publication
2025

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Abstract

Das Standardverfahren zur Bestimmung der National Prioritären Arten (NPA) wurde gemeinsam mit InfoSpecies, den Verantwortlichen der Daten- und Informationszentren der verschiedenen Organismengruppen und dem Bundesamt für Umwelt BAFU überarbeitet. Die Revision basiert auf den 2010 von der Schweizerischen Vogelwarte und von BirdLife Schweiz bzw. 2011 und 2019 vom BAFU publizierten Konzepten. Prioritäre Arten werden durch die Kombination von Gefährdung und Verantwortung bestimmt. Die Gefährdung wird anhand der aktuellen Roten Liste bewertet. Arten, die in der Schweiz bereits ganz oder «quasi» ausgestorben sind, oder potenziell gefährdete Arten, die nicht «von Schutzmassnahmen abhängig» («conservation dependent» CD) sind, wurden als National Prioritäre Arten ausgeschlossen, ebenso nicht gefährdete Arten. Die Verantwortung beschreibt die internationale Bedeutung der Schweiz für die Arten. Statt fixer Schwellenwerte für die Anteile an europäischen Arealen oder Beständen gelten nun einheitliche Kategorien, die für alle Taxa gleich angewandt werden können. Die Steuerung der Fördermassnahmen erfolgt über die Beurteilung des Handlungsbedarfs: Jede prioritäre Art wurde einer der drei Handlungsebenen (spezifische Artenförderung, Ökologische Infrastruktur oder biodiversitätsfreundliche Nutzung der ganzen Landesfläche) zugewiesen und die Dringlichkeit für Massnahmen eingeschätzt. So wird deutlich, wo und wie schnell die Massnahmen ansetzen müssen.
Bei den Vögeln sind von den 434 bis Ende 2023 nachgewiesenen Arten neu 73 als prioritär eingestuft. Dies sind deutlich weniger als 2010 (118 Arten) und 2001 (120). Darunter sind 61 Brutvogelarten, drei Arten, die als Brut- und auch als Gastvögel priorisiert wurden, sowie neun Gastvogelarten. Von den 213 Brutvogelarten (ohne Ausnahmeerscheinungen) sind 64 bzw. 30 % als prioritär eingestuft. Prioritäre Vogelarten leben in allen Lebensräumen, besonders viele im Kulturland (24 Arten) und in Feuchtgebieten (22 Arten). Dies verdeutlicht den grossen Handlungsbedarf zum Schutz der Vögel in diesen Lebensräumen.
Sieben prioritäre Arten wurden der Handlungsebene «Ganze Landesfläche» zugeteilt. 31 Arten benötigen darüber hinaus Massnahmen im Rahmen der Ökologischen Infrastruktur. Für 35 sind spezifische Artenfördermassnahmen nötig. Im Vergleich zu den Listen 2010 und 2001 (je 50 Arten) sind es damit deutlich weniger Prioritätsarten Artenförderung. Zwei Arten sind neu als Prioritätsarten Artenförderung dazugekommen: Turteltaube und Weissrückenspecht. Zehn ehemalige Prioritätsarten gelten wegen methodischer Anpassungen nicht mehr als Artenförderungsarten. Sechs weitere Arten wurden der Ebene «Ökologische Infrastruktur» und eine der biodiversitätsfreundlichen Nutzung der ganzen Landesfläche zugeordnet.
Im Gegensatz zur hier publizierten Liste fehlen folgende acht Arten auf der offiziellen Liste der National Prioritären Arten des BAFU: Wachtelkönig, Waldschnepfe, Eisvogel, Bienenfresser, Waldlaubsänger, Fitis, Gartengrasmücke und Wiesenpieper. Grund dafür sind die vom BAFU nachträglich verfügte Streichung eines Kriteriums in der Verantwortungskategorie 4 («Arten mit heute stark ausgedünnten Beständen in Bezug auf ihr besiedelbares Gebiet in der Schweiz») und die anschliessende Zuteilung dieser acht Arten zur tieferen Verantwortungskategorie 5. Für Vogelwarte und BirdLife Schweiz ändert sich indes nichts an ihrer fachlichen Einstufung. Beide Organisationen werden diese acht Arten weiterhin in der ursprünglichen Einteilung beibehalten und auch die Fördermassnahmen zusammen mit Kantonen und Partnern weiterführen.

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