Elemente für Artenförderungsprogramme Vögel Schweiz
Abstract
Die Erhaltung der Artenvielfalt sowie die Förderung und Etablierung langfristig lebensfähiger Populationen sind wichtige Ziele der Naturschutzpolitik in der Schweiz. Neben dem Lebensraumschutz (z.B. ökologischer Ausgleich) und dem Gebietsschutz (Schutzgebiete) bildet der Artenschutz das dritte wichtige Standbein zur Erreichung dieser Ziele. Die zunehmende Bedeutung des Artenschutzes zeigt sich auch auf Bundesebene mit der auf 1. September 2004 neu gebildeten Abteilung ‚Artenmanagement’ im Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL.
Wie eine Analyse des Schweizer Vogelschutzes SVS/BirdLife Schweiz und der Schweizerischen Vogelwarte Sempach zeigt, müssen für 50 der 195 Brutvogelarten der Schweiz artspezifische Schutzmassnahmen (Artenförderungsprogramme) umgesetzt werden, um ihren Fortbestand zu sichern. Aus diesem Grund wurde 2003 das Rahmenprogramm ‚Artenförderung Vögel Schweiz’ ins Leben gerufen. Mit diesem Programm soll die Förderung dieser 50 prioritären Vogelarten für Artenförderungsprogramme (im Folgenden kurz als Prioritätsarten bezeichnet) verstärkt werden.
Das Programm wird von der Schweizerischen Vogelwarte und dem Schweizer Vogelschutz, in Zusammenarbeit mit dem BUWAL, getragen und durchgeführt. Eine nationale Koordinationsstelle ‚Artenförderung Vögel Schweiz’, je hälftig bei der Schweizerischen Vogelwarte in Sempach und beim Schweizer Vogelschutz SVS in Zürich angesiedelt, koordiniert die Aktivitäten, lanciert neue Projekte und motiviert Akteure zur Mitarbeit. Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der zwei Organisationen, des Bundes und der Kantone (Bereiche Jagd und Naturschutz) leitet das Programm.
Der vorliegende Bericht liefert für die 50 Prioritätsarten Grundlagen für Artenförderungsprogramme und umreisst steckbriefartig deren wichtigste Elemente: Die aktuelle Bestands- und Verbreitungssituation der Prioritätsarten werden analysiert und die Gefährdungsursachen aufgezeigt. Bestehende Schutzprogramme in der Schweiz und im Ausland werden kurz dargestellt und Hinweise zu relevanten Forschungsergebnissen aufgelistet. Eine Tabelle am Schluss des Berichts gibt einen Überblick über die Vorkommen der einzelnen Arten in den einzelnen Kantonen.
Die Kantone spielen bei der Erhaltung und Förderung der Arten eine Schlüsselrolle. Sie sind Ansprechpartner und Partner bei der Umsetzung von Förderungsmassnahmen sowie als politische Instanzen für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Der vorliegende Bericht will die Kantone und weitere wichtige Akteure über Möglichkeiten und Perspektiven zur Förderung der 50 Prioritätsarten für Artenförderungsprogramme informieren und damit die Lancierung von weiteren Förderungsprojekten stimulieren.
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