Abstract
Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Biotope von nationaler Bedeutung zu bezeichnen und unter Schutz zu stellen. Voraussetzung dafür ist eine gesamtschweizerische Erfassung der Lebensräume von besonderer Bedeutung. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Feuchtgebiete, die von durchziehenden Limikolen als Rastplätze aufgesucht werden.
Grössere und kleinere Rastplätze für Watvögel finden wir an unterschiedlichsten Orten. Die Limikolen suchen ihre Nahrung nämlich vorwiegend im Übergangsbereich zwischen Wasser und Land. Sie finden diese in verschiedensten Lebensräumen, etwa an Seen und Flüssen, in Flach- und Hochmooren, aber häufig auch in Kiesgruben und im periodisch überschwemmten Kulturland.
Mit den Arbeiten an diesem Verzeichnis der Limikolenrastplätze in der Schweiz wurde 1990 begonnen. Als Basis dienten rund 30 000 Watvogel-Meldungen aus 240 Gebieten. Ohne die Mithilfe von mehreren hundert ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vogelwarte wäre dieses Werk nicht zustande gekommen. Sie beschrieben die Gebiete mit einheitlichen Fragebögen und hielten den aktuellen Zustand auf Karten und z.T. auf Fotos fest. Die Feldaufnahmen wurden im Sommer 1991 abgeschlossen. Um die Bedeutung der Gebiete für die Watvögel zu ermitteln, wurde die Regelmässigkeit des Auftretens der 29 häufigsten Arten in den Jahren 1985-1990 berücksichtigt.
Je regelmässiger eine Art im Frühling, Herbst und Winter in einem Feuchtgebiet rastete, desto mehr Punkte erhielt dieser Ort für die Art. Die Summen der Punktzahlen aller im Gebiet auftretenden Arten ergaben den Gebietswert. Rastplätze mit einem überdurchschnittlichen Gebietswert wurden als besonders wertvoll eingestuft. Diejenigen mit einem Gebietswert im Bereich der Streuung des Mittelwertes wurden als wichtig bezeichnet, solche mit einem unterdurchschnittlichen Wert als lokal bedeutend.
lnsgesamt wurden 196 Limikolenrastplätze ins Verzeichnis aufgenommen.35 davon wurden als besonders wertvoll, 126 als wichtig und 35 als lokal bedeutend eingestuft. Die Abgrenzung der einzelnen Rastplätze mit ihren Kerngebieten war schwierig, weil es sich um Übergangsbereiche und oft um nur periodisch überschwemmte Flächen handelt.
Die Beurteilung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigte, dass viele Gebiete bedroht sind und dass Massnahmen in mindestens der Hälfte der Gebiete dringend wären. Rund ein Drittel der Gebiete geniessen überhaupt keinen Schutz, ein weiteres Drittel nur teilweise. Fast überall sind Nutzungskonflikte vorhanden, insbesondere wegen der intensiven Bewirtschaftung und wegen den häufigen Störungen durch Erholungssuchende.