Die Grauammer hat in der Schweiz seit 1990 um rund 80 % abgenommen. War sie 2010 auf der Roten Liste bereits als verletzlich aufgeführt, musste sie 2022 als vom Aussterben bedroht eingestuft werden. Heute brüten noch rund 100 Paare in wenigen Gebieten in der Schweiz. Die Grauammer ist als Bodenbrüterin im Kulturland auf strukturreiche, extensiv und spät genutzte Flächen angewiesen. Gerne nutzt sie Buntbrachen als Brutplatz. Vertieftes Wissen zur Ökologie der Art und spezifische Fördermassnahmen, vor allem an den noch bestehenden Brutplätzen in der Schweiz, soll das Verschwinden der Grauammer verhindern.
Der Gesang der Grauammer ist in der Schweiz nur noch selten zu vernehmen. Der Bodenbrüter ist auf spät und extensiv genutzte Flächen angewiesen und nistet gerne in insektenreichen Buntbrachen oder extensiv genutzten Wiesen.
Die unscheinbare, starengrosse Grauammer nutzt gerne überständige Vegetation, Büsche und Kleinstrukturen, von wo aus sie ihr Revier überwacht.
Frisch ausgeflogene Grauammern sind strohgelb und kontrastreich gefärbt. Über den Bruterfolg der Schweizer Brutpaare ist wenig bekannt.
In extensiven Flächen wie diesem Brachstreifen in der Champagne genevoise kann die Grauammer ungestört brüten.
Mitarbeitende
Betroffene Vogelarten
Artenförderung
Die Artenförderung koordiniert die Entwicklung, Verbesserung und Verbreitung von Massnahmen zu Gunsten prioritärer Vogelarten, denen mit Lebensraumschutz alleine nicht geholfen werden kann. Gemeinsam mit BirdLife Schweiz und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) koordiniert das Ressort zudem das „Programm Artenförderung Vögel Schweiz“.