Legate und Erbschaften

Mit Ihrem Engagement verhelfen Sie der Vogelwelt auf lange Sicht zum Aufschwung. Ihr Testament zu Gunsten der Schweizerischen Vogelwarte Sempach trägt dazu bei, unser Naturerbe für künftige Generationen zu erhalten.

Vögel faszinieren uns in mannigfaltiger Weise. Sie verbreiten Lebensfreude, sind Quelle kultureller Inspiration, technische Vorbilder, sensible Umweltindikatoren und Teil unseres Naturerbes. Daraus erwächst unsere Verpflichtung, die Vogelwelt in ihrer ganzen Vielfalt zu bewahren.

Wir sind für Sie da!

Wünschen Sie Auskünfte über unsere Arbeit, unsere Institution oder über die Regelung Ihres Nachlasses? Gerne steht Ihnen Daniela Bühler für nähere Informationen oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Informationen zum Testament und zur Erbfolge

Wer kann ein Testament errichten?

Wer urteilsfähig ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, kann als Erblasserin bzw. Erblasser unter Berücksichtigung gewisser gesetzlicher Bestimmungen über sein Vermögen nach dem Tod frei verfügen.

Warum ein Testament verfassen?

Stirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, wird das Vermögen einzig aufgrund des Gesetzes vererbt. Eine solche Verteilung ist nicht immer im Sinne der bzw. des Verstorbenen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Hinterbliebenen oft nicht über die Erbverteilung einig werden. Sterben alleinstehende Menschen ohne gesetzliche Erben, fällt ihr Vermögen an den Staat. Umso wichtiger ist es, dass Sie frühzeitig eindeutig festlegen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll.

  • Mit einem Testament bestimmen Sie, wem Sie Ihr Vermögen hinterlassen möchten und ob der Nachlass anders verteilt werden soll als im Gesetz vorgegeben.
  • Mit einem Testament können Sie Personen begünstigen, die Ihnen viel bedeuten, und Institutionen unterstützen, mit deren Zielen und Aktivitäten Sie sich verbunden fühlen.

Wie wird ein rechtsgültiges Testament geschrieben?

1. Variante: Das handschriftliche Testament

Das eigenhändige Testament ist die einfachste und am häufigsten gewählte Variante. Es muss vollständig handschriftlich abgefasst, mit Datum versehen (Tag, Monat, Jahr) und unterschrieben werden. Sie dürfen Ihr Testament jederzeit ändern, aufheben oder durch ein neues ersetzen. Dann sollten Sie aber unbedingt vermerken, dass alle vorherigen Verfügungen und Bestimmungen nicht mehr gültig sind. Wir empfehlen Ihnen, das Testament von einer Fachperson auf Form und Inhalt überprüfen zu lassen. Am besten hinterlegen Sie Ihr Testament bei einer Vertrauensperson, bei Ihrer Bank, einem Anwalts- oder Notariatsbüro oder bei der zuständigen Amtsstelle. Die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes kann Ihnen Auskunft geben.

2. Variante: Das öffentliche Testament

Sie können Ihr Testament auch von einer Urkundsperson (Notar) nach Ihrem Willen schreiben lassen. Dieses öffentliche Testament wird von der Urkundsperson aufgesetzt und von Ihnen als Erblasserin oder Erblasser unter Mitwirkung von zwei Zeugen unterzeichnet. Dadurch entstehen keine Formfehler oder unklare Formulierungen, die später zu Missverständnissen führen können.

Die Schweizerische Vogelwarte Sempach begünstigen

1. Möglichkeit: Ein Legat für die Schweizerische Vogelwarte Sempach

Mit einem Legat/Vermächtnis hinterlassen Sie der Schweizerischen Vogelwarte Sempach einen klar definierten Geldbetrag oder Sachwert (z.B. Immobilien, Wertpapiere). Im Falle eines Legats/Vermächtnisses wird die Schweizerische Vogelwarte Sempach nicht Erbin, sondern erhält den festgelegten Betrag oder Wert.

2. Möglichkeit: Die Schweizerische Vogelwarte Sempach als Miterbin

Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Pflichtteils können Sie die Schweizerische Vogelwarte Sempach als Miterbin einsetzen und ihr einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens hinterlassen. In diesem Fall wird die Schweizerische Vogelwarte Sempach neben den anderen Erben ein Mitglied der Erbengemeinschaft.

3. Möglichkeit: Die Schweizerische Vogelwarte Sempach als Alleinerbin

Wenn keine Pflichtteilserben existieren, haben Sie die Möglichkeit, der Schweizerischen Vogelwarte Sempach als Alleinerbin Ihr ganzes Vermögen zu vermachen.

Checkliste

  1. Welche Testamentsform wünschen Sie? Wählen Sie zwischen eigenhändigem oder notariellem (öffentlichem) Testament.
  2. Wer ist erbberechtigt? Führen Sie die gesetzlichen Erben mit Pflichtteilsanspruch auf (Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister).
  3. Wer erbt wie viel? Nennen Sie Personen, die ihren Erbteil erhalten oder auf den Pflichtteil gesetzt werden.
  4. Wer wird Ersatzerbe? Bestimmen Sie Ersatzerben für den Fall, dass Erben sterben, bevor das Testament in Kraft tritt.
  5. Wer erhält die frei verfügbare Quote? Nennen Sie allfällig besonders begünstigte Personen oder Institutionen.
  6. Wem vertrauen Sie die Aufgabe an? Ernennen Sie einen neutralen Testaments- resp. Willensvollstrecker.
  7. Ist das Testament rechtsgültig? Besprechen Sie Ihr Testament mit einer rechtskundigen Person (Notar, Anwalt, Fürsprecher).
  8. Ist das Testament sicher aufgehoben? Deponieren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort und informieren Sie eine Vertrauensperson. Auf den meisten Gemeinden kann ein Testament hinterlegt werden. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder bei Ihrem Testaments- resp. Willensvollstrecker.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Gerne steht Ihnen Daniela Bühler für offene Fragen und ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Kontakt

Schweizerische Vogelwarte Sempach
Daniela Bühler
6204 Sempach
Tel. direkt 041 462 97 16
daniela.buehler@vogelwarte.ch

Wir sind für Sie da!