Auf dem Vormarsch: gebietsfremde Vogelarten
Gebietsfremden Vögeln wurde lange wenig Beachtung geschenkt. Doch Neozoen gelten heute weltweit als Gefahr für die Biodiversität. Ihre Vorkommen zu dokumentieren, ist deshalb wichtig. Damit wird es erst möglich, eine allfällige Ausbreitung zu erkennen und wenn nötig Massnahmen gegen einzelne Arten zu ergreifen.
Von Neozoen oder gebietsfremden Tierarten spricht man dann, wenn sich Arten ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets mit direkter oder indirekter Hilfe durch den Menschen ansiedeln. Einige Arten hat der Mensch aktiv ausgesetzt, insbesondere zu Jagdzwecken. In der Schweiz betrifft das in erster Linie den Jagdfasan, in Europa beispielsweise auch die Kanadagans. Wasservögel wurden ausgesetzt zur «Bereicherung» der Avifauna mit attraktiven Arten. Die ersten Höckerschwan- und Graugansbruten in der Schweiz gehen auf solche Aussetzungen zurück. Wilde Höckerschwäne und Graugänse sind in Europa heimisch und nutzen Schweizer Gewässer seit jeher als Winterquartier. Weil man heute nicht mehr unterscheiden kann, ob eine lokale Population auf ausgesetzte oder wilde Vögel zurückgeht, werden diese beiden Arten in der Schweiz nicht als Neozoen betrachtet und gelten gemäss eidgenössischem Jagdgesetz als einheimische Wildvögel. Häufiger als gezielte Aussetzungen sind solche aus Nachlässigkeit. Für zoologische Gärten ist es attraktiv, Vögel im Freiflug zu halten. Die Gefahr, dass sie den Zoo verlassen, wird in Kauf genommen. Private Tierhalter, die nicht genug Platz haben für die produzierten Jungvögel, lassen diese manchmal ebenfalls entweichen.
Exotische Wasservögel und Papageien
Die meisten Gefangenschaftsflüchtlinge überleben nicht über längere Zeit und finden keine Partner. Von den über 150 nicht-einheimischen Vogelarten, die seit 1997 in der Schweiz beobachtet worden sind, haben nur 17 seither gebrütet; nur vier von ihnen brüten regelmässig. Den Neozoen wurde von den Beobachterinnen und Beobachtern lange Zeit wenig Beachtung geschenkt, und die Vogelwarte setzte sie erst 1997 auf die Liste der obligatorisch zu meldenden Arten. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Bestände von Neozoen in der Schweiz klein. Es sind vor allem Wasservögel. Während die Ansiedlung von Rostgans und Mandarinente auf hier freigelassene oder entwichene Individuen zurückgeht, sind die Bruten der aus Afrika stammenden Nilgans eher die Folge der Ausbreitung der Art von den Niederlanden und Deutschland Richtung Süden.
Papageien, insbesondere der Halsbandsittich, der beispielsweise in Obstplantagen grosse Schäden verursachen kann und mit anderen Vogelarten oder Fledermäusen um Höhlen konkurriert, haben bisher in der Schweiz nur ausnahmsweise gebrütet.
Neozoen bedrohen die Artenvielfalt
Nicht alle gebietsfremden Vogelarten müssen Probleme bereiten. Die Mandarinente brütet schon seit 1958 in der Schweiz, ohne dass bisher Konflikte bekannt geworden wären. Dagegen kann die Rostgans in Nistplatzkonkurrenz zu Schleiereulen und anderen Arten treten, was bei einer stärkeren Bestandszunahme problematisch sein könnte. In den letzten 20 Jahren ist das Bewusstsein generell gestiegen, dass Neozoen eine Bedrohung der Artenvielfalt darstellen können. Als in England die ersten, aus Nordamerika stammenden Schwarzkopfruderenten ausserhalb der Ziergeflügelhaltungen zu brüten begannen, rechnete niemand damit, dass sich die Art später über Frankreich bis nach Spanien ausbreiten würde und dort die bereits wegen Lebensraumverlust bedrohte Weisskopfruderente bedrängen könnte. Die beiden Arten hybridisieren, was eine zusätzliche Gefahr im Artenschutz darstellt. Im Rahmen eines europäischen Aktionsplans zum Schutz der Weisskopfruderente wurden deshalb Schwarzkopfruderenten massiv bekämpft mit dem Ziel, sie in Europa möglichst auszurotten. Die Schweiz hat sich dem Aktionsplan angeschlossen, ist aber nur mit wenigen Beobachtungen von Einzelvögeln pro Jahr betroffen.
Prävention als wichtigste Massnahme
Das Beispiel der Schwarzkopfruderente zeigt exemplarisch, wie schwierig es ist, mögliche durch Neozoen verursachte Konflikte vorauszusehen und rechtzeitig die richtigen Massnahmen zu ergreifen. Solange nur wenige Paare brüten, gibt es meist keine Probleme, weshalb zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen ergriffen werden, obschon sie ohne grossen Aufwand möglich wären. Ist ein Bestand jedoch erst einmal stark angewachsen, sind Massnahmen aufwändig, teuer und oft nicht mehr zielführend. Eine wichtige Rolle kommt deshalb der Prävention zu. Die eidgenössische Jagdgesetzgebung verbietet das Aussetzen von gebietsfremden Tieren und sieht für die Schwarzkopfruderente ein Verbot und für weitere Arten eine Bewilligungspflicht für Einfuhr und Haltung vor. Die Tierschutzgesetzgebung verlangt, dass Tiere in Gehegen so gehalten werden, dass sie nicht entweichen können. Dies kann bei Vögeln in der Regel nur gewährleistet werden, wenn sie in geschlossenen Anlagen gehalten werden. Zur Prävention kann auch gehören, dass einzelne Bruten an neuen Orten entfernt werden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn es sich um potenziell invasive Arten handelt. Gemäss Jagdgesetzgebung müssen die Kantone dafür sorgen, dass sich nicht-einheimische Tierarten nicht ausbreiten und müssen sie entfernen, wenn sie die einheimische Artenvielfalt gefährden.
Es ist zu erwarten, dass weitere nicht-einheimische Arten in der Schweiz auftauchen werden. Jüngstes Beispiel ist die Braunkopfpapageimeise aus China und Vietnam. Bei ihr bestand 2017 im Tessin Brutverdacht, nachdem sie sich im benachbarten Italien bereits etabliert hatte.
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