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Für den Haubentaucher hat die Schweiz eine internationale Verantwortung.

© Marcel Burkhardt
Schweizer Brutvogelatlas 2013-2016

Die Schweiz: ein Paradies für fischfressende Vögel?

Die Seen und Flüsse der Schweiz bieten fischfressenden Vogelarten einen guten Lebensraum. Seit 1993–1996 haben sich Verbreitung und Bestand der meisten grösseren Arten positiv entwickelt, doch könnte sich dies mit erneuter Verfolgung rasch ändern.

Fischfressende Vögel wurden bis ins 20. Jahrhundert hinein stark verfolgt. Noch 1931 zahlten Bund und Kantone zwei Franken Abschussprämie für einen erlegten Haubentaucher. Die Einteilung in nützliche und schädliche Vögel wich allmählich der Einsicht, dass alle Arten ihre Nische im ökologischen Gefüge haben. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Prädatoren die Bestände ihrer Beutetiere kaum steuern können, sondern dass das Umgekehrte der Fall ist. Dank dieser Erkenntnis nahm die Verfolgung ab. Die Einführung von Schonzeiten, die Unterschutzstellung einzelner Arten, so des Graureihers 1926, und die Schaffung jagdfreier Gebiete führten zu einer Trendwende. Der Schutz der Brutkolonien auf europäischer Ebene war entscheidend dafür, dass sich der Kormoran wieder ausbreiten konnte.

Auch die Veränderung der Wasserqualität spielte eine Rolle. Die meisten Schweizer Seen sind von Natur aus eher oligotroph, also nährstoffarm. Der Anstieg des Phosphoreintrags ab den Fünfzigerjahren durch Abwässer und der Eintrag von Nährstoffen aus dem gedüngten Kulturland in die Gewässer führten zu einer Veränderung der Fischfauna. Die Bestände von Weissfischen, also Karpfenartigen, und Flussbarschen nahmen zu. Fischarten wie Felchen, die für tiefe, nährstoffarme Seen typisch sind, wären vielerorts jedoch ohne künstliche Aufzucht verschwunden. Von den gestiegenen Weissfischbeständen profitierten die Haubentaucher zumindest auf manchen Seen anfänglich, allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. In stark nährstoffhaltigen (eutrophierten) Gewässern führte das übermässige Algenwachstum zu einer Verringerung der Sichttiefe und vor allem zu Sauerstoffmangel, der die Fortpflanzung der Fische beeinträchtigte. In Extremfällen wie dem Sempachersee LU brachen als Folge davon zuerst der Fisch-, dann der Haubentaucherbestand ein. Beide erholten sich erst wieder, als sich die Gewässerqualität dank reduziertem Nährstoffeintrag, speziell von Phosphor, verbesserte.

Generell sind die Gewässer der Schweiz für fischfressende Vögel attraktiv. Die drei grössten Seen, Genfer-, Boden- und Neuenburgersee, beherbergen drei Viertel aller Kormoranpaare und rund die Hälfte aller Haubentaucher, aber nur rund 30 % der Gänsesäger; letzterer brütet auch entlang vieler Flüsse. Für Haubentaucher und Gänsesäger, der im Alpenraum eine eigenständige Population bildet, hat die Schweiz aufgrund des hohen Anteils am europäischen Gesamtbestand eine internationale Verantwortung.

Leider werden fischfressende Vogelarten wieder zunehmend als Konkurrenten für Freizeitangler oder als Fischereischädlinge betrachtet. Für Fischbestände problematisch sind allerdings vor allem Gewässerverbauungen, Wasserkraftnutzung und Pestizide. Auf Druck von Fischereikreisen wurden 2013–2016 im Jahresmittel 46 Graureiher und 19 Gänsesäger geschossen. Die Abschüsse dieser geschützten Arten – maximal 96 Gänsesäger im Jahr 2007 sowie 212 Graureiher 2003 – erfolgten, ohne dass ein Schaden ausreichend nachgewiesen war. Kormoran und Haubentaucher sind nur in einzelnen Kantonen geschützt. Mit jährlich 103 Individuen (Mittel 2013–2016) ist die Jagdstrecke für den Haubentaucher im Vergleich zum Kormoran mit 1313 Individuen gering. Sollte die Verfolgung der Fischfresser zunehmen, ist nicht auszuschliessen, dass dies lokale Vorkommen beeinträchtigen wird.

Betroffene Arten

Text: Verena Keller & Stefan Werner

Zitiervorschlag des Atlas online:
Knaus, P., S. Antoniazza, S. Wechsler, J. Guélat, M. Kéry, N. Strebel & T. Sattler (2018): Schweizer Brutvogelatlas 2013–2016. Verbreitung und Bestandsentwicklung der Vögel in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Schweizerische Vogelwarte, Sempach.

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