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Besucherlenkungsmassnahmen zum Schutz und zur Förderung der bedrohten Kiesbrüter in Bever (GR): Projektabschlussbericht

Vögeli, Matthias
Sprache
ger
Veröffentlichungsjahr
2025

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Zusammenfassung

Bei Bever und La Punt im Oberengadin (GR) wird ein grossflächiges Revitalisierungsprojekt umgesetzt. Seit 2008 überwacht die Schweizerische Vogelwarte die Entwicklung der Vogelwelt in diesem Gebiet. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den beiden stark gefährdeten Zielarten Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) und Flussregenpfeifer (Charadrius dubius). Ausserdem unterstützt sie die Arbeiten zur Besucherlenkung, um Störungen der Vögel vor allem während der Brutzeit zu minimieren. Zwischen 2021 und 2024 hat die Vogelwarte ein Projekt zum Besuchermonitoring und zur Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen durchgeführt.
In den Jahren 2022 und 2023 wurden maximal zehn Brutpaare des Flussuferläufers und zwei Brutpaare des Flussregenpfeifers festgestellt. Beim Besuchermonitoring im Jahr 2022 wurden in vier Monaten über 13’500 Besucher erfasst. Dies entspricht einem Tagesdurchschnitt von über 100 Besuchern. Mehr als 90 % der festgestellten Besucher waren zu Fuss oder mit dem Fahrrad unterwegs. Erfreulicherweise bewegten sich weniger als 5 % der erfassten Besucher abseits der Wege, was auf eine gut funktionierende Besucherlenkung hinweist. Je drei Bruten des Flussuferläufers und des Flussregenpfeifers wurden im Nest mit Temperatursensoren überwacht. Von jeder Art waren zwei Bruten erfolgreich, während eine Brut zerstört oder aufgegeben wurde. Die Ergebnisse des Projektes wurden mit den relevanten Stakeholdern besprochen und diskutiert. Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende dritte Etappe des Revitalisierungsprojekts sollen die Massnahmen zur Besucherlenkung weiterentwickelt und angepasst werden. Dazu gehören insbesondere Informationen zu den Lebensraumansprüchen der Zielarten sowie Empfehlungen zur Minimierung menschlicher Störungen in sensiblen Brutgebieten.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfehlen wir die folgenden fünf Massnahmen zur Optimierung der gut funktionierenden Besucherlenkung. 1. Leinengebot: In der Zeit vom 15. April bis 31. Juli sollen Hunde an der Leine geführt werden. 2. Wegegebot: Vom 15. April bis 31. Juli sollen die Dammwege nicht verlassen werden. 3. Erweiterung der Gebotstafeln: Zusätzliche Schilder sollen auf die Schutzbedürftigkeit der Brutvögel, insbesondere des Flussuferläufers und des Flussregenpfeifers, hinweisen. 4. Fischerei: Der bestehende Vollzug soll verbessert und die Sensibilisierung der Fischer für die durch ihre Tätigkeit verursachten Störungen verstärkt werden. 5. Ranger- oder Aufsichtsdienst: Die personelle Präsenz von Rangern oder Aufsichtspersonen vor Ort soll für direkte Information und Sensibilisierung der Besucher sowie die Durchsetzung der geltenden Gebote und Verbote sorgen.

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