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Punktesystem Biodiversität der IP-Suisse – Stand und Entwicklung der Labelbetriebe 2023

Birrer, Simon
Sprache
ger
Veröffentlichungsjahr
2023

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Zusammenfassung

Im Jahr 2008 hat die IP-Suisse (IPS) das Punktesystem Biodiversität eingeführt. Seither müssen die Landwirtschaftsbetriebe, welche ihre Produkte in den Labelkanal liefern, das Punktesystem Biodiversität ausfüllen und seit 2013 mindestens 15 Punkte im Bereich Biodiversität erreichen. Periodisch wertet die Schweizerische Vogelwarte die Angaben der Landwirtschaftsbetriebe vertieft aus. Nach dem Bericht von 2017 (Meichtry-Stier et al. 2018) folgt nun erneut ein solcher Zustandsbericht.

In den letzten Jahren haben sich nicht nur die IPS-Betriebe weiterentwickelt, dasselbe gilt auch für die übrigen Schweizer Betriebe. Insgesamt hat sich der Vorsprung der IPS-Betriebe bezüglich Biodiversität gegenüber den schweizerischen Durchschnittsbetrieben in den letzten Jahren vermindert. Die IP-Suisse hat deshalb im Herbst 2022 beschlossen, ihr Punktesystem nach 15 Jahren anzupassen. Die Betriebe haben nun bis Ende 2025 Zeit, diese erhöhten Anforderungen umzusetzen.

Der vorliegende Bericht hat deshalb nicht nur das Ziel, den aktuellen Stand der IPS-Betriebe in Bezug auf die Biodiversitätsförderung zu evaluieren, sondern zeigt auch die Auswirkungen der Anpassungen des Punktesystems auf. Zudem will er die Chancen aufzeigen, welche sich mit den Änderungen der DZV für die IP-Suisse eröffnen.

Sehr erfreulich ist, dass die Limite von 15 Biodiversitätspunkten von vielen Betrieben zum Teil deutlich übertroffen wird. Ebenfalls positiv zu vermerken ist, dass die IPS-Betriebe ihren Anteil an ökologisch hochwertigen Biodiversitätsförderflächen (BFF) an der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) seit 2010 stetig steigerten. Da viele Arten gemäss Umweltzielen Landwirtschaft (BAFU und BLW 2008; UZL) mit ökologisch wertvollen Lebensräumen erfolgreich gefördert werden können (Meichtry-Stier et al. 2014), leisten die IPS-Betriebe mit vielen hochwertigen BFF einen wesentlichen Beitrag für die Biodiversität. Allerdings gibt es in diesem Bereich auch noch Steigerungspotenzial. IPS-Talbetriebe weisen zwar im Durchschnitt höhere Werte auf als das Mittel aller Schweizer Talbetriebe, in den Bergzonen (BZ) liegen die IPS-Betriebe aber hinter dem Schnitt zurück, insbesondere in der BZ 3 + 4. Der Anteil variiert zudem zwischen Betrieben unterschiedlicher Grösse, unterschiedlichem Düngeranfall und Programmen.

Die ab 2026 geltenden Anforderungen, werden zurzeit von 10 bis 20 % der Betriebe noch nicht erfüllt. Wider Erwarten variiert der Anteil Betriebe, welche die neuen Anforderungen noch nicht erfüllen, nur leicht zwischen verschieden grossen Betrieben, zwischen Betrieben in verschiedenen landwirtschaftlichen Zonen oder zwischen Betrieben, die ihre Produkte in unterschiedliche IPS-Programme liefern.

Der Bund hat auf Ende 2022 die Direktzahlungsverordnung (DZV) angepasst. Unter anderem sind neu ab Januar 2024 3,5 % BFF auf Ackerfläche vorgeschrieben. Ein Grossteil der Landwirtschaftsbetriebe – auch der IPS-Betriebe – muss deshalb zusätzliche Massnahmen umsetzen. Werden dazu BFF auf Acker in IPS-Qualität (Bunt- und Rotationsbrachen, Saum auf Acker oder mehrjährige Nützlingsstreifen) angelegt, können gleichzeitig zusätzliche Punkte generiert werden, so dass die erhöhten Anforderungen im IPS-Punktesystem damit bereits weitgehend erfüllt sind.

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