Die Hauptrisiken für Vögel durch die Windenergienutzung liegen in Beeinträchtigungen des Lebensraums und in der Kollisionsgefahr mit den Rotoren und Masten der Windenergieanlagen (WEA). Generell müssen Anlagen und Bauten, die die Umwelt erheblich belasten oder beeinträchtigen können, von Gesetztes wegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Windenergieprojekte sind ab einer Leistung von 3 Megawatt UVP-pflichtig. Offizielle nationale Vorgaben bezüglich der Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Bereich Windenergienutzung existieren bislang nicht, was je nach Kanton zu einer sehr unterschiedlichen Qualität solcher Umweltverträglichkeitsprüfungen führt. Die Schweizerische Vogelwarte bietet mit einem Leitfaden eine Hilfestellung, die Methodenstandards für diese Abklärung bezüglich der Vögel empfiehlt. Aus Sicht des Vogelschutzes sind WEA bevorzugt in Gebieten mit möglichst geringem Konfliktpotenzial zu errichten.
Konflikte Vögel – Mensch