Die SAK ist auch verantwortlich für die laufende Nachführung der «Liste der Vogelarten der Schweiz» (PDF) und für das Einordnen der Arten in die verschiedenen Kategorien gemäss den Richtlinien der AERC.
Auf Empfehlung der Association of European Records and Rarities Committees (AERC) soll jedes europäische Land die Beobachtungen von Gefangenschaftsflüchtlingen sammeln. In der Schweiz ist die Vogelwarte dafür zuständig; sie aktualisiert laufend die Liste der Arten, welche in der Schweiz beobachtet wurden, nachdem sie aus Gefangenschaft entflohen sind. Diese Beobachtungen werden von der SAK nicht geprüft. Es ist daher wichtig, dass Beobachtungen offensichtlicher Gefangenschaftsflüchtlinge, die noch nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, durch eine möglichst genaue Beschreibung oder ein Foto (dies ist bei exotischen Wasservögeln oft gut möglich) dokumentiert werden. Beachten Sie auch, dass einige Arten in der Schweiz einerseits als klare Gefangenschaftsflüchtlinge, andererseits aber auch als Wildvögel eingestuft werden können (z.B. Kuhreiher, Ringschnabelente, usw.).
» Liste der Gefangenschaftsflüchtlinge in der Schweiz (Kategorie E)