Rücksicht beim Fliegen mit Drohnen

Drohnen werden immer häufiger und zu vielerlei Zwecken eingesetzt, und sie dringen auch in Gebiete ein, welche bisher wenig oder gar nicht durch Störungen beeinträchtigt waren. Vögel und andere Wildtiere können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führt, sie in die Flucht treibt oder zu Angriffen provoziert. Das ist eine Belastung für die Tiere und kann das Überleben und den Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen.

Mit Rücksicht und dem Einhalten der in diesem Merkblatt aufgeführten Regeln können Pilotinnen und Piloten von Drohnen Störungen vermeiden und so den Stress für Vögel und andere Wildtiere verringern.

Orte mit wenig Störpotenzial auswählen
  • Übersichtliche Orte, wenn keine Vögel und andere Wildtiere zu sehen sind.
  • Siedlungsgebiete ohne Menschenansammlungen.
Rücksichtsvoll fliegen
  • Wildtiere nicht direkt anfliegen und nicht verfolgen. Flug sofort abbrechen, falls Tiere eine Reaktion zeigen.
  • Flug sofort abbrechen, wenn Raben- oder Greifvögel heranfliegen oder Drohne angreifen. Die Drohne wird als Bedrohung wahrgenommen.
Flüge in sensiblen Gebieten vermeiden
  • Wenn sich Schwärme von Wasservögeln oder Gruppen von Wildtieren in Sichtbereich befinden. Wenn ein Vogel flieht, fliegt oft der ganze Schwarm auf.
  • Im Bereich von Felswänden sowie über Hecken und Schilfflächen mit genügend Abstand fliegen. Hier leben störungsanfällige Vögel und andere Wildtiere, die bereits auf grosse Distanz empfindlich reagieren.
Flüge unterlassen
  • In Naturschutzgebieten und Wildruhezonen sowie deren Umgebung.
  • In Wasser- und Zugvogelreservaten sowie in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Drohnenflüge sind in diesen Gebieten verboten.

 

Weiterführende Informationen

Informationen, die ein sicheres und rücksichtsvolles Fliegen mit Drohnen fördern finden sich auf https://safedroneflying.aero

Bei Fragen zur nationalen Rechtsgrundlage gibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL gerne Auskunft. Es informiert mit einer online-Karte über nationale Flugverbotszonen: www.bazl.admin.ch.

Bei Fragen geben die kantonalen Jagdverwaltungen (www.kwl-cfp.ch/de/adressverzeichnis) und die kantonalen Naturschutzfachstellen (www.kbnl.ch) gerne Auskunft.

Zusammenarbeit

Dieses Merkblatt entstand in Zusammenarbeit mit folgenden Partnern: BirdLife Schweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, JagdSchweiz, Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz JFK, Konferenz der Beauftragten für Natur und Landschaft KBNL, Pro Natura und Schweizerischer Verband Ziviler Drohnen SVZD.

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