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© Marcel Burkhardt
Mehlschwalbe
Ratgeber

Vogelnester an Gebäuden: Was tun?

Manche Vogelarten bauen ihre Nester an oder auf Gebäuden. Dabei können Interessenskonflikte zwischen den Bedürfnissen des Vogels und menschlichen Ansprüchen entstehen. Die Entscheidungshilfe der Vogelwarte hilft dabei, den richtigen Umgang mit Vogelnestern zu finden, und gleichzeitig Gebäudebrütern unter die Flügel zu greifen.

Vögel stehen jedes Frühjahr aufs Neue vor einer grossen Herausforderung: Sie müssen an einem für sie geeigneten Standort ein Nest bauen, darin ihre Eier ausbrüten und ihre Küken sicher grossziehen. Manche Arten können auch ein Nest aus dem Vorjahr wieder nutzen und sparen dadurch Zeit. Aus Sicht des Vogels geeignete Standorte können durch die Brille des Menschen betrachtet allerdings ungünstig gelegen sein, beispielsweise wenn ein Bauvorhaben (Umbau, Abriss, Renovation) ansteht oder wenn sich das Nest auf Siedlungsinfrastrukturen (Bsp. Strommasten) bzw. temporären Installationen (Bsp. Baumaschinen, Boote) oder an Gebäuden (Balkon, Storenkasten) befindet. Dies kann zu Interessenkonflikten zwischen Mensch und Vogel führen. Wie soll in solchen Fällen vorgegangen werden? Diese Entscheidungshilfe dient dazu, den richtigen Umgang mit Nestern zu finden. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Kantone eigene Regelungen für den Umgang mit Nestern formuliert haben.

Generell gilt: Im Bau befindliche Nester, mehrjährig genutzte Nester sowie solche mit Eiern oder Jungvögeln sind grundsätzlich tabu. Wir Menschen haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Altvögel ihr Brutgeschäft ungestört abschliessen können. Das Schicksal der Vögel, die in unserer Umgebung brüten, ist langfristig von der menschlichen Toleranz abhängig. Wir tragen eine Verantwortung für das Wohlergehen und den Schutz dieser Vogelarten.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
  • Das Brutgeschäft der Vögel ist gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) geschützt. Es ist verboten, Eier oder Jungvögel zu entnehmen oder das Brutgeschäft der Vögel zu stören. Das Brutgeschäft gilt ab der ersten Eiablage bis zum Ausfliegen der Jungvögel.
  • Zusätzlich verbieten das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) sowie die dazugehörige Verordnung die Zerstörung, Beschädigung oder Entfernung von Nestern und Brutstätten von Vögeln. Der Schutz gilt auch für Nester, die sich noch im Bau befinden. Mehrjährig genutzte Nester stehen ganzjährig unter Schutz.

Manche Vogelarten, unter ihnen Schwalben, Segler und Weissstorch, bauen äusserst aufwändige Nester. So sammeln Mehlschwalben ca. 800 Lehmklümpchen, um daraus ihr Nest zu erstellen. Ein alljährlicher Neubau würde diesen Vögeln zu viel Zeit und Energie kosten. Sie nutzen deshalb ihre Nester über Jahre und Jahrzehnte hinweg. Es ist daher besonders wichtig, dass mehrjährige Nester nicht entfernt und solche Neststandorte erhalten werden. Sollte dies in speziellen Fällen und nach vorgängiger Rücksprache mit der kantonalen Jagdverwaltung nicht möglich sein, ist in der Regel ein Ersatz in Form von geeigneten Nisthilfen erforderlich. Die Schweizerische Vogelwarte und die kantonalen Jagdverwaltungen beraten Sie diesbezüglich gerne und stehen bei Fragen zur Verfügung.

Kontaktadressen

Schweizerische Vogelwarte
Tel. 041 462 97 00
info@vogelwarte.ch
www.vogelwarte.ch

Verzeichnis der kantonalen Jagdverwaltungen:
www.kwl-cfp.ch

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Gebäude vogel- und fledermausfreundlich sanieren
vogelwarte.ch

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