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Bruten in Storenkästen

Es kommt immer wieder vor, dass Kleinvögel in Storenkästen brüten. Dabei handelt es sich meistens um Meisen oder Haussperlinge. Wenn möglich, sollten die Vögel toleriert werden. Geht dies nicht, so bleibt nur ein Verschluss der Storenkästen. Dabei ist zu beachten, dass das Brutgeschehen der Vögel geschützt ist. Ein Verschluss sollte daher nur zwischen Oktober und Januar stattfinden. Die verloren gegangenen Brutplätze sollten mit Nistkästen ersetzt werden.

Weshalb kommt es zu Storenkastenbruten?

Storenkastenbruten – ein Problem?

Umgang mit Storenkastenbruten

Impressum

© Schweizerische Vogelwarte, Sempach, 2023
Das Kopieren des Textes mit Quellenangabe ist erwünscht.

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Bruten in Storenkästen

Die häufigsten Fragen zum Thema

Bei mir nisten Vögel im Storenkasten - was kann ich dagegen tun?

Vögel sind darauf angewiesen, dass sie einen Platz zum Brüten finden, und können nicht beliebig ausweichen. Wenn möglich sollten die Bruten daher toleriert werden. Geht dies nicht, so bleibt nur ein Verschluss der Storenkästen. Da das Brutgeschäft der Vögel geschützt ist, kann diese Massnahme nur zwischen Oktober und Januar ergriffen werden. Die verloren gegangenen Brutplätze sollten mit Nistkästen ersetzt werden.

Bei mir brütet ein Vogel an einem ungeeigneten Ort - was kann ich tun?

Das Brutgeschäft der Vögel ist gesetzlich geschützt. Nester mit Eiern und Jungvögeln sind daher tabu.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Entscheidungshilfe.

→  Entscheidungshilfe „Vogelnester an Gebäuden: Was tun?“

Bei mir verschmutzen Vögel mit ihrem Kot den Balkon, die Terrasse, den Sitzplatz, das Fensterbrett – was soll ich tun?

Ob und welche Massnahmen gegen Verschmutzungen sinnvoll und wirksam sind, hängt von den Umständen und der Vogelart ab. Nachfolgend finden Sie einige wichtige Punkte zusammengestellt. Bei weiteren Fragen empfehlen wir, per E-Mail oder Telefon mit uns Kontakt aufzunehmen.

Das Brutgeschäft der Vögel ist geschützt und darf nicht gestört werden.

  • Bei Schwalbennestern kann unterhalb des Nests ein Kotbrett montiert werden (siehe Hilfe für die Mehlschwalbe und Hilfe für die Rauchschwalbe).
  • Bei Storenkastenbruten hilft es unter Umständen, das Fensterbrett kurzzeitig mit Karton, Plastik- oder Alufolie abzudecken, die leicht gewechselt werden kann.
  • Hinweise zum Umgang mit Nestern finden Sie in unserer Entscheidungshilfe.

Wenn Vögel stets am selben Ort am Gebäude ansitzen und die Stelle mit Kot verschmutzen, kann man versuchen, sich bewegende Elemente wie CD’s, gelbe Bänder etc. zu montieren. Aufgrund des Gewöhnungseffekts wirken diese Massnahmen aber oft nur kurzfristig.

An Stellen, wo der Kot stark stört, kann der Ansitz mit baulichen Massnahmen verhindert werden. Damit sich die Vögel nicht verletzen oder verheddern, müssen passende Systeme gewählt und diese professionell montiert werden (Verzicht auf scharfe Spikes, Netze, Leimfallen / Klebestreifen etc.).

Wir appellieren an Sie, die Vögel zu tolerieren. Gerade ältere, nischenreiche Häuser sind als Brutplätze sehr wertvoll – einige Vogelarten haben sich an diese Standorte angepasst und können nicht beliebig in Büschen oder Bäumen brüten. Durch Sanierungen und Umbauten verschwinden tagtäglich geeignete Nischen an Häusern.

→  Entscheidungshilfe „Vogelnester an Gebäuden: Was tun?“

Weitere Ressourcen

Toleranz gegenüber gefiederten Nachbarn (Zeitschrift)

Häufige Fragen

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