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Junge Amsel

Ratgeber

Jungvögel

Viele Jungvögel verlassen das Nest, bevor sie richtig fliegen können. Sie werden jedoch von ihren Eltern weiterhin gefüttert und beschützt. Eine goldene Regel lautet deshalb: Lassen Sie Jungvögel dort, wo sie sind. In den seltensten Fällen sind sie wirklich verlassen. Im Zweifelsfall sollte man sich telefonisch bei einer Pflegestation erkundigen, wie vorzugehen ist.

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Wann soll man einschreiten?

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Impressum

© Schweizerische Vogelwarte & BirdLife Schweiz, Sempach und Zürich, 2023
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Jungvögel – was tun?
Entscheidungshilfe
Vogel gefunden - was tun?
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Ratgeberbeitrag
Entenbruten auf Flachdächern und Balkonen
vogelwarte.ch/ratgeber
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Vogelpflege
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BirdLife Schweiz
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Die häufigsten Fragen zum Thema

Ich habe einen Vogel gefunden, was soll ich tun?

Es kommt gelegentlich vor, dass man auf dem Spaziergang oder bei sich zuhause einen Vogel antrifft, der nicht wegfliegt. In manchen Fällen braucht ein solcher Vogel Hilfe, in anderen ist ein Eingreifen nicht nötig. Unser Entscheidungsbaum hilft Ihnen, auf die häufigsten Situationen richtig zu reagieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich telefonisch an die Schweizerische Vogelwarte: +41 41 462 97 00 (werktags zu Bürozeiten) bzw. +41 41 462 99 99 (Wochenende von 9:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr).

→  Entscheidungsbaum „Vogel gefunden – was tun?“

Meine Katze hat einen Vogel nach Hause gebracht - was kann ich tun?

Katzenopfer sollten immer in eine Pflegestation gebracht werden. Auch wenn keine offensichtlichen Wunden sichtbar sind, bestehen doch meist Verletzungen, die behandelt werden müssen. Setzen Sie den Vogel in eine Kartonschachtel mit Luftlöchern und Haushaltspapier und bringen Sie ihn schnellstmöglich in eine Vogelpflegestation. Die Schweizerische Vogelwarte vermittelt Ihnen gerne die nächstgelegene Adresse:
+41 41 462 97 00 (werktags zu Bürozeiten) bzw. +41 41 462 99 99 (Wochenende von 9:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr).

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Als nationales Kompetenzzentrum für Vogelkunde und Vogelschutz sind wir Auskunfts- und Beratungsstelle für die Bevölkerung, Medien und Behörden.

Ihre Anfrage beantworten wir gerne während den Bürozeiten telefonisch oder per E-Mail.

Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
Tel. +41 41 462 97 00

Wochenenden und Feiertage
Bei Notfällen mit hilfsbedürftigen Vögeln erreichen Sie an Wochenenden und Feiertagen unseren telefonischen Notfalldienst.

 

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