Vogelnester an Gebäuden: Was tun?

Vögel stehen jedes Frühjahr aufs Neue vor einer grossen Herausforderung: Sie müssen an einem für sie geeigneten Standort ein Nest bauen, darin ihre Eier ausbrüten und ihre Küken sicher grossziehen. Manche Arten können auch ein Nest aus dem Vorjahr wieder nutzen und sparen dadurch Zeit. Aus Sicht des Vogels geeignete Standorte können durch die Brille des Menschen betrachtet allerdings ungünstig gelegen sein, beispielsweise wenn ein Bauvorhaben (Umbau, Abriss, Renovation) ansteht oder wenn sich das Nest auf Siedlungsinfrastrukturen (Bsp. Strommasten) bzw. temporären Installationen (Bsp. Baumaschinen, Boote) oder an Gebäuden (Balkon, Storenkasten) befindet. Dies kann zu Interessenkonflikten zwischen Mensch und Vogel führen. Wie soll in solchen Fällen vorgegangen werden? Diese Entscheidungshilfe dient dazu, den richtigen Umgang mit Nestern zu finden. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Kantone eigene Regelungen für den Umgang mit Nestern formuliert haben.

Generell gilt: Nester mit Eiern oder Jungvögeln sind grundsätzlich tabu. Wir Menschen haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Altvögel ihr Brutgeschäft ungestört abschliessen können. Das Schicksal der Vögel, die in unserer Umgebung brüten, ist langfristig von der menschlichen Toleranz abhängig. Wir tragen eine Verantwortung für das Wohlergehen und den Schutz dieser Vogelarten.

Gemäss Art. 17 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) macht sich strafbar, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung Eier oder Jungvögel geschützter Arten ausnimmt oder das Brutgeschäft der Vögel stört.

 

Entscheidungshilfe starten

 

Manche Vogelarten, unter ihnen Schwalben, Segler und Weissstorch, bauen äusserst aufwändige Nester. So sammeln Mehlschwalben ca. 800 Lehmklümpchen, um daraus ihr Nest zu erstellen. Ein alljährlicher Neubau würde diesen Vögeln zu viel Zeit und Energie kosten. Sie nutzen deshalb ihre Nester über Jahre und Jahrzehnte hinweg. Es ist daher besonders wichtig, dass mehrjährige Nester nicht entfernt und solche Neststandorte erhalten werden. Sollte dies in speziellen Fällen nicht möglich sein, ist ein Ersatz zu schaffen. In der Regel geschieht dies in Form von Nisthilfen. Die Schweizerische Vogelwarte und die kantonalen Jagdverwaltungen beraten Sie diesbezüglich gerne und stehen bei Fragen zur Verfügung.

 

Schweizerische Vogelwarte
Tel. 041 462 97 00
info@vogelwarte.ch
www.vogelwarte.ch

Verzeichnis der kantonalen Jagdverwaltungen:
www.kwl-cfp.ch/de/adressverzeichnis