©
© Ralph Martin
Standpunkte

Standpunkt über Krähenschäden in der Landwirtschaft

Durch Rabenvögel verursachte Schäden in der Landwirtschaft sind eine bekannte Erscheinung. Die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden in erster Linie durch Rabenkrähen verursacht, in einzelnen Regionen auch durch Saatkrähen und im Tessin durch Nebelkrähen. Bei Raben- und Nebelkrähe sind Schäden hauptsächlich auf Nichtbrüterschwärme und nicht auf Brutvögel zurückzuführen. Am häufigsten werden Schäden an Maiskulturen verzeichnet, es können aber auch andere landwirtschaftliche Kulturen wie Getreide, Sonnenblumen, Salat oder Kartoffeln betroffen sein. Der Schaden setzt sich aus dem Ertragsausfall und den Mehrkosten für den Anbau, z.B. für eine Neuansaat, zusammen. Zur Beurteilung der Schadenshöhe müssen Ertragsausfall und Gesamtkosten für den Anbau im Verhältnis zum Gesamtertrag betrachtet werden. Zurzeit bestehen aber keine Übersichten, weder zur Höhe noch zur Entwicklung der von Raben-, Nebel- und Saatkrähe verursachten Schäden in der Landwirtschaft. Dieser Umstand erschwert die sachliche Diskussion über die Bewertung des wirtschaftlichen Schadens und über die Erfolgskontrolle.

Standpunkt der Schweizerischen Vogelwarte Sempach

  • Rabenkrähen, Nebelkrähen sowie lokal auch Saatkrähen können unter bestimmten Bedingungen Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen verursachen.
  • Während der Brutzeit werden bei Rabenkrähe und Nebelkrähe brütende und nicht brütende Individuen unterschieden. Die Nichtbrüter sind nicht an Brutreviere gebunden und schliessen sich zu Schwärmen zusammen. Der Hauptteil der Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen wird von Nichtbrüterschwärmen verursacht.
  • Die Zahl brütender Rabenkrähen und Nebelkrähen in der Schweiz zeigt steigende Tendenz. Vermutlich haben sich die bestandsbestimmende Nahrungsgrundlage und das Angebot an Nistmöglichkeiten verbessert. Über die Zahl der nichtbrütenden Rabenkrähen und Nebelkrähen bestehen keine Angaben.
  • Schäden können am effizientesten durch anbautechnische Massnahmen und durch Vertreiben während der schadenanfälligen Phase der Kulturen verhindert oder zumindest gemindert werden. Massnahmen zur Schadensverhütung oder Schadensminimierung müssen daher Bestandteil der Anbauplanung sein.
  • Den Einsatz von Gift, Betäubungsmitteln und hormonaktiven Substanzen zur Reduktion von Raben-, Nebel und Saatkrähen lehnt die Schweizerische Vogelwarte ab, da derart angewandte Chemikalien unkontrollierbare Auswirkungen haben und unerwünschte Nebenwirkungen zeigen.
  • Bestandsregulierende Massnahmen sind nicht sinnvoll, da der Krähenbestand – wenn überhaupt – langfristig nur mit riesigem Aufwand tief gehalten werden kann.
  • Zur Höhe und Entwicklung von durch Rabenvögel verursachten Schäden bestehen keine Übersichtszahlen. Dies erschwert die sachliche Diskussion über die Bewertung des Ertragsausfalls und den Erfolg getroffener Massnahmen.
  • Massnahmen sind dann als erfolgreich zu bezeichnen, wenn die durch Krähen verursachten Schäden in der Landwirtschaft reduziert werden konnten. Die Zahl der festgestellten oder eliminierten Krähen ist kein geeignetes Mass für einen Wirkungsnachweis.

Bestandsentwicklung von Raben-, Nebel- und Saatkrähe

Massnahmen zur Verhütung von Krähenschäden

Anbautechnische Massnahmen

Vertreibungsmassnahmen

Reduktion der Krähenbestände

Schadensmonitoring, Erfolgskontrolle

Merkblätter

Standpunkte

Diskussionen über Vögel sachlich beleuchtet

Die Vogelwarte stellt zu kontrovers diskutierten Themen rund um Vögel, Vogelschutz und Konflikte fachlich fundierte Grundlagen zusammen und hält ihre Haltung dazu fest.

Mehr erfahren