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Standpunkte

Wiesen-Bewässerung – ein Problem für Kulturlandvögel

Der Artenreichtum an Brutvögeln, aber auch an Tagfaltern, Heuschrecken und Gefässpflanzen ist in den inneralpinen Tälern und in den Südalpen besonders hoch. Viele Arten sind von einer extensiv betriebenen Landwirtschaft abhängig. Bewässerungsprojekte, die in jüngster Zeit vermehrt installiert wurden, führen zu Konflikten mit dem Vogelschutz. Viele Kulturlandvogelarten, besonders aber Bodenbrüter wie das Braunkehlchen, können durch das Bewässern der Wiesen und die daraus folgende frühere Schnittnutzung ihren Lebensraum verlieren. Ausserdem verarmt die Pflanzenwelt und Tagfalter, Heuschrecken und andere Insekten finden schlechtere Lebensraumbedingungen vor.

Deshalb hält die Schweizerische Vogelwarte in Gebieten mit wichtigen Kulturlandvogel- Vorkommen Bewässerungen für fragwürdig und verlangt, dass zumindest die Einhaltung der folgenden Rahmenbedingungen erfüllt wird:

  • Die faunistischen und floristischen Grundlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen sorgfältig erhoben werden.
  • Im Natur- und Heimatschutzgesetz als schützenswert bezeichnete Biotoptypen und inventarisierte Lebensräume dürfen in keiner Weise beeinträchtigt werden.
  • Die in der Region tätigen Naturschutz-Organisationen müssen rechtzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden.
  • Bewässerungen sollen höchstens dann realisiert werden, wenn sie der Ertragssicherung in Trockenjahren, nicht aber der Ertragssteigerung dienen.
  • Der Schnitttermin muss in Fluren mit hoher Bodenbrüterdichte je nach Höhenlage auf frühestens den 5. Juli (montane und unterste subalpine Stufe) bzw. den 15. Juli (subalpine Stufe) festgelegt werden.
  • Bei der Festlegung der Bewässerungspraxis ist auf die Bedürfnisse gefährdeter Arten Rücksicht zu nehmen.
  • Illegale Wasserentnahmen dürfen durch ein Bewässerungsprojekt nicht nachträglich legalisiert werden, eine genügende Restwassermenge muss gewährleistet sein.
  • Eine Kartierung, welche die Eignung oder Nicht-Eignung der Böden für Bewässerung dokumentiert, muss vorliegen.
  • Es ist darauf zu achten, dass in jeder Landschaftskammer ein Teil der Wiesen unbewässert bleibt.
  • In Trockengebieten sind Kulturen mit hohem Wasserbedarf fragwürdig. Alternative Nutzungen mit weniger Wasserverbrauch, beispielsweise der Gebirgs-Ackerbau, sollen geprüft werden.
  • In faunistisch-floristisch wertvollen Gebieten sind die Auswirkungen der Bewässerung durch ein Monitoring zu überprüfen und nötigenfalls ist korrigierend einzugreifen. sp

Situationsanalyse

Welche Konflikte bestehen zwischen der Bewässerung der Trockenstandorte und Vogelschutzanliegen?

Die Haltung der Vogelwarte

Merkblätter

Standpunkte

Diskussionen über Vögel sachlich beleuchtet

Die Vogelwarte stellt zu kontrovers diskutierten Themen rund um Vögel, Vogelschutz und Konflikte fachlich fundierte Grundlagen zusammen und hält ihre Haltung dazu fest.

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