Das Programm «Artenförderung Vögel Schweiz» wurde 2003 von BirdLife Schweiz, der Schweizerischen Vogelwarte und dem Bundesamt für Umwelt BAFU ins Leben gerufen. Ziel ist es, ergänzend zum Lebensraum- und Gebietsschutz gezielte Massnahmen für 31 ausgewählte Vogelarten umzusetzen und damit deren Bestandssituation zu verbessern. Dazu werden bestandsgefährdende Faktoren identifiziert, geeignete Fördermassnahmen entwickelt und gemeinsam mit verschiedenen Akteuren umgesetzt. Die Prioritätsarten für die Artenförderung leiten sich aus den National Prioritären Vogelarten (aktualisiert 2023) ab, die unter anderem auf der Roten Liste der Brutvögel der Schweiz (2021) basieren.
Förderprojekte für National Prioritäre Arten
Details
Projektziele
Kernaufgabe des Programms «Artenförderung Vögel Schweiz» ist die Planung und Durchführung von konkreten Artenförderungsprojekten. Dazu werden die Kenntnisse zu bestandsgefährdenden Faktoren verbessert, neue Fördermassnahmen entwickelt, bestehende evaluiert und die verschiedenen Akteure fachlich unterstützt.
Nationale Aktionspläne laufen für folgende Arten: Auerhuhn, Mittelspecht, Wiedehopf, Weissstorch, Flussuferläufer, Steinkauz und Wachtelkönig.
Ziel des Programms ist es, für die 31 Prioritätsarten Artenförderung den Zustand der Populationen zu verbessern.
Vorgehen
Die schweizweite Förderung der Prioritätsarten wird koordiniert, indem wichtige Akteure, beispielsweise die Kantone, informiert, beraten und für die Umsetzung von Fördermassnahmen gewonnen werden. Unterstützt werden sie dabei durch Umsetzungshilfen wie Aktionspläne, Merkblätter und Kurse. Beispielprojekte zeigen die Möglichkeiten und Grenzen konkreter Fördermassnahmen auf lokaler bis regionaler Ebene auf und werden durch Erfolgskontrollen begleitet. Artspezifische Arbeitsgruppen fördern zudem die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch. Bestehen Wissenslücken, die eine wirksame Artenförderung erschweren, werden nach Möglichkeit gezielte Forschungsprojekte durchgeführt.
Bedeutung
Einige Arten und Artengruppen können durch Lebensraum- und Gebietsschutz allein nicht ausreichend gefördert werden. Um ihre Bestände langfristig zu sichern, sind zusätzliche, artspezifische Massnahmen erforderlich. Das Programm «Artenförderung Vögel Schweiz» schafft den Rahmen, damit solche Massnahmen von verschiedenen Akteuren koordiniert und wirkungsvoll umgesetzt werden können.
Ergebnisse
Kiebitz, Auerhuhn, Steinkauz, Flussseeschwalbe und Weissstorch sind Beispiele dafür, dass koordinierte Fördermassnahmen Wirkung zeigen und zu einer Erholung der Bestände in der Schweiz beitragen können (siehe auch www.vogelwarte.ch/atlas). Eine nachhaltige Artenförderung erfordert jedoch langfristiges Engagement: Auch bei positiven Bestandsentwicklungen müssen die Massnahmen in der Regel weitergeführt werden.
Es stehen insbesondere Vogelarten des Landwirtschaftsgebiets und der natürlichen Fliessgewässer weiterhin stark unter Druck. In diesen Lebensräumen müssen die Förderbemühungen deshalb verstärkt werden.
Weitere Informationen
- die Prioritätsarten Artenförderung,
- ihre aktuelle Situation und den jeweiligen Förderbedarf sowie
- verfügbare Grundlagen, Förderinstrumente und weiterführende Informationen zu den einzelnen Arten.
Weiterführende Informationen:
→ Rote Liste der Brutvögel der Schweiz
Projektpartner
Fachpublikationen
Mitarbeitende
FACHPUBLIKATIONEN
2022
Europe and the West African savannas Bruderer, B. & D. Peter, 2022
Contact: info@vogelwarte.ch
License: zenodo-freetoread-1.0
doi-Link: doi.org
Contact: bruno.bruderer@vogelwarte.ch
2021
Contact: info@vogelwarte.ch
License: zenodo-freetoread-1.0
doi-Link: doi.org
Contact: bruno.bruderer@vogelwarte.ch
Betroffene Vogelarten
Artenförderung
Die Artenförderung koordiniert die Entwicklung, Verbesserung und Verbreitung von Massnahmen zu Gunsten prioritärer Vogelarten, denen mit Lebensraumschutz alleine nicht geholfen werden kann. Gemeinsam mit BirdLife Schweiz und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) koordiniert das Ressort zudem das «Programm Artenförderung Vögel Schweiz».