Störung durch Licht

Hauptproblem beim Lichtsmog ist über die Horizontale strahlendes Licht. Auch im Sinne eines effizienten Energieeinsatzes ist die Abstrahlung horizontal und nach oben möglichst zu vermeiden. Ziel muss die Bündelung des Lichtes auf jene Plätze oder Objekte sein, die tatsächlich beleuchtet werden sollen.

Wer nachts über Europa fliegt, sieht unter sich ein weites Lichtermeer. Viele Zugvögel stört das wenig, solange die Nächte klar sind. Ihre Schwierigkeiten beginnen, wenn sie in Gegenden mit dichten Wolken oder Nebel einfliegen. Wenn gleichzeitig Lichtquellen nach oben abstrahlen, kann das den Orientierungssinn der Vögel trüben. Sie werden z.B. vom Lichtdom einer Stadt in den Bann gezogen und fliegen ungerichtet umher, oft stundenlang. Manche fallen als Folge von Stress und Erschöpfung tot vom Himmel. Andere werden von hell beleuchteten Gebäuden, Scheinwerfern oder Leuchtfeuern immer stärker angezogen, verlieren die Orientierung oder kollidieren mit solchen Strukturen. Das Hauptproblem mit dem Lichtsmog sind nicht die Lichtquellen an sich, sondern deren starke Abstrahlung gegen oben. Viel Energie wird verschleudert und die gewünschte Wirkung verfehlt, weil die Leuchtmittel nicht oder zu wenig auf jene Bereiche fokussiert werden, wo das Licht effektiv gebraucht wird.

Beleuchtung

Horizontal abgestrahltes Licht entfaltet die grösste Fernwirkung und hat deshalb die massivsten Auswirkungen auf Insekten und Vögel. Aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes werden daher sogenannte "Full-Cut-Off-Leuchten" empfohlen, die nachweislich kein Licht über die Horizontale abstrahlen. Durch eine geringere Höhe der Leuchtenmasten sind zwar zusätzliche Lichtpunkte notwendig, um die gleiche Ausleuchtung einer Fläche zu erreichen, Streulicht und Blendung werden dadurch aber weiter reduziert. Unabdingbar für eine gezielte Lichtlenkung sind die korrekte Installation der Leuchte, die eine optimale Wirkung der Reflektoren gewährleistet, und eine plane Leuchtenabdeckung zur Vermeidung von horizontal abstrahlendem Licht.

Nebst den konventionellen Leuchtkörpern sind in den letzten Jahren auch Leuchtscheinwerfer und Laser in Mode gekommen. Gerade Show- und Projektionslaserinstallationen, die stark gebündeltes Licht der Laserklassen 3 und 4 im Freien abstrahlen, können zu Verbrennungen von Augen und Haut von Organismen führen, wenn der Laserstrahl sie trifft. Einzelne Städte und Gemeinden sind daher mittlerweile dazu übergegangen, die Installation bzw. den Betrieb solcher Scheinwerfer oder Laserinstallationen zu verbieten.

Betriebliche Massnahmen: Licht abschalten oder Verdunkeln in kritischen Situationen

Das Problem der durch Lichtsmog verursachten Vogelkollisionen lässt sich mit betrieblichen Vorkehrungen allein nicht völlig aus der Welt schaffen. Doch mit gut gewählten Massnahmen werden Gefahrenherde mindestens punktuell oder temporär ausgeschaltet.

Der Vogelzug findet in Mitteleuropa hauptsächlich von Mitte Februar bis Mitte Mai und von August bis Mitte November statt. Für diese Perioden empfehlen wir vorbeugende Massnahmen: Das Licht sollte insbesondere zwischen 22 Uhr und Sonnenaufgang ausgeschaltet werden. Wo dies nicht umsetzbar ist, verwendet man nur gut fokussierte Lichtquellen, schliesst die Jalousien oder trifft andere Massnahmen, damit möglichst wenig Licht abstrahlt. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass die Räume vollumfänglich erhellt werden. Zusätzlich sind die Installation von Bewegungsmeldern in Eingangshallen, Korridoren oder die Nachrüstung mit Betriebssystemen, die das Licht nach Arbeitsschluss automatisch löschen, oder von Dimmern, wünschbar.

Lichtsmog einschränken durch:

  • Einsatz von künstlichem Licht nur dort, wo es notwendig ist
  • Minimierung von Beleuchtungsdauer und -intensität
  • abgeschirmte Leuchten mit geschlossenem Gehäuse
  • Verhinderung der Abstrahlung über die Horizontale
  • Oberflächentemperatur unter 60°C
  • Bei Anstrahlungen Begrenzung des Lichtkegels auf das zu beleuchtende Objekt; vorzugsweise Beleuchtung von oben
  • Betriebskonzepte in Gebäuden
  • Verwendung von Bewegungsmeldern
  • Verbot von Lasern und Reklamescheinwerfern
  • Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel, die möglichst wenig Strahlung im kurzwelligen und UV-Bereich des Farbspektrums abstrahlen
  • Einsatz von Natrium-Niederdrucklampen in sensiblen Naturräumen, ansonsten von Natrium-Hochdrucklampen oder warmweissen LEDs

 

 

 

 

 

 

Vorzuziehen sind immer die Beispiele rechts, also nach unten gerichtete Lichtquellen, die auf jene Bereiche fokussieren, wo das Licht effektiv benötigt wird. Sinnvoll ist eine Kopplung mit einem Bewegungsmelder.

Weitere Informationen zum Thema: www.vogelglas.vogelwarte.ch und in der Broschüre "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht".

Impressum: Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht

© Schweizerische Vogelwarte Sempach, 2012
Autoren: H. Schmid, W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler
Das Kopieren mit Quellenangabe ist erwünscht.