Damit nimmt die Initiative zentrale Anliegen der Vogelwarte auf, für die sie sich seit Jahrzehnten einsetzt, zuletzt im «11-Punkte-Plan» 2019. Aus den Resultaten des Brutvogelatlas 2013–2016 formuliert er den Handlungsbedarf zur Förderung der Vogelwelt. Dazu gehören etwa die Schaffung und Förderung eines Netzes von ausreichend nassen Feuchtbiotopen mit Pufferzonen und entsprechender Pflege und die Erhaltung von möglichst grossen störungsarmen Räumen insbesondere im alpinen Raum, im Wald und in Feuchtbiotopen.
Um Management, Besucherlenkung und Aufsicht in Schutzgebieten zu gewährleisten, müssen die zuständigen Stellen bei Bund und Kantonen mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden, was heute oft nicht der Fall ist. Viele Schutzgebiete sind in einem schlechten Zustand. Das trifft selbst auf die bereits durch die Verfassung geschützten Moore zu. Aus diesen Gründen unterstützt die Vogelwarte erstmals eine Volksinitiative.
Gerade die weitere Nutzung und die Pflege der Landschaften sind oft entscheidend. Die Bewirtschaftung wird also auch bei Annahme der Initiative nicht generell eingeschränkt. Beispiele hierzu sind die langjährigen Projektgebiete der Vogelwarte in der Champagne genevoise, der Wauwiler Ebene LU und im Klettgau SH, wo landwirtschaftliche Produktion und Biodiversitätsförderung Hand in Hand gehen. Lichte Wälder, gewisse Moorgebiete und Trockenwiesen sind sogar auf eine angepasste Bewirtschaftung angewiesen, damit sie für die Biodiversität von Bedeutung bleiben.
Die Vogelwarte setzt sich schon lange für Lebensraumaufwertungen ein. Aktuelle Beispiele sind etwa die Sicherung von Wäldern, die durch Stürme oder Trockenheit getroffen wurden, und verschiedene Projekte im Rahmen von «Aufschwung für die Vogelwelt », etwa zur Wiedervernässung von Mooren. Solche Projekte können nur mit Partnern realisiert werden. Unabhängig vom Ausgang der Biodiversitätsinitiative wird Vogelwarte die gute Zusammenarbeit mit allen Partnern fortführen, um die Biodiversität und speziell die bedrohten Brutvögel zu fördern.