Ob solche Ausfälle der Fortpflanzung für ganze Populationen problematisch sind, ist von Art zu Art sehr verschieden und hängt von der Waldfläche ab, auf der zur Brutzeit forstlich eingegriffen wird. Auf den Bestand der meisten häufigen und weit verbreiteten Brutvögel im Wald, beispielsweise Finken, Drosseln oder Meisen, hat die Sommerholzerei vermutlich kaum einen Einfluss. Anders ist dies bei einigen selteneren Arten mit wesentlich kleineren Beständen und speziellen Lebensraumansprüchen. Auerhuhn, Grauspecht, Greifvögel wie Wespenbussard oder Baumfalke und einige weitere Arten reagieren auf Störungen viel empfindlicher. Für die wenigsten dieser Arten sind die genauen Brutplätze, Bruthöhlen oder Horststandorte bekannt. Da deshalb eine kleinräumige Rücksichtnahme auf diese Arten kaum möglich ist, empfiehlt die Schweizerische Vogelwarte, auf Holzerarbeiten im Wald zwischen April und August grundsätzlich zu verzichten. Dabei haben die Höhenlage des Holzschlages und die dort vorkommenden Brutvogelarten den grössten Einfluss auf die Bestimmung des genauen Zeitraums.
Es gilt zu beachten: Die Brutzeit zahlreicher Arten (Greifvögel, Eulen, Spechte, Hühner u.a.) setzt bereits vor April ein, und die Bruten von Hohltaube, Wespenbussard und Baumfalke können bis tief in den August andauern. Während der etwas länger dauernden Brutzeit dieser Arten sollte deshalb generell auf Holzerarbeiten in Altholzbeständen verzichtet werden.