Die Kantone sind für die Umsetzung des Aktionsplans zuständig, und der Bund leistet wesentliche finanzielle Unterstützung. Alle Kantone mit wesentlichen Auerhuhn-Vorkommen haben in den letzten 15 Jahren Massnahmen zugunsten der Art umgesetzt, einige auch schon länger, bereits vor der Etablierung des nationalen Aktionsplans. Sie haben mit forstlichen Massnahmen, etwa durch Auflichtung von Wäldern und Reduktion des Holzvorrats, Verbesserung der Lebensraumqualität durchgeführt und zum Schutz gegen Störungen Wildruhezonen eingerichtet. Die verfügbaren Zahlen dazu sind recht eindrücklich: Innerhalb des Auerhuhn-Verbreitungsgebiets haben die Kantone Waldreservate mit einer Gesamtfläche von rund 18 700 ha vertraglich gesichert, 3900 ha davon als Natur- und 14 800 ha als Sonderwaldreservate. Obschon wir keine systematische Übersicht über die Ziele dieser Reservate haben, können wir davon ausgehen, dass das Auerhuhn in den weitaus meisten davon auch tatsächlich eine Zielart ist. Dazu wurden innerhalb des Auerhuhn-Verbreitungsgebiets 89 Wildruhezonen mit einer Gesamtfläche von rund 24 000 ha festgelegt, in denen während des Winters und bis in den Frühling oder Frühsommer das Betreten nur auf einzelnen Routen erlaubt ist.
Haben diese Massnahmen die gewünschte Wirkung erzielt? Um diese Frage zumindest ein Stück weit beantworten zu können, zog die Vogelwarte zehn Jahre nach Etablierung des Aktionsplans zusammen mit BirdLife Schweiz und dem BAFU eine Zwischenbilanz. Sie zeigt zum einen, dass die geschätzten Bestände nach wie vor leicht rückläufig sind, und zum anderen, dass auch das Verbreitungsgebiet nochmals kleiner geworden ist. Allerdings sind diese nach wie vor leicht negativen Trends ausschliesslich auf die Entwicklung im Jura und teilweise am westlichen Alpennordrand zurückzuführen. Am östlichen Alpennordrand (Kantone Schwyz, Zug, Glarus, St. Gallen, Zürich und die beiden Appenzell) ist seit 10–15 Jahren mit guten Daten eine stabile Bestandsentwicklung dokumentiert. Im Kanton Schwyz gelang es in den Jahren 2016- 2021 sogar, eine Populationszunahme von mehr als 20 % zu erzielen, und im Kanton Zug hat das Auerhuhn einen grösseren Waldkomplex wiederbesiedelt. Dieser war zwar in den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts noch besiedelt, es gab aber während mehr als 20 Jahren keine Nachweise mehr. Für den zentralen Alpennordrand (Kantone Bern, Obund Nidwalden sowie Luzern) und die Zentralalpen Graubündens existieren keine genauen Daten, doch gibt es gute Hinweise auf ein stabiles Verbreitungsgebiet, was vermuten lässt, dass es auch bei den Beständen keine deutlichen negativen Entwicklungen gab.