BFF sind für viele Tier- und Pflanzenarten unverzichtbare Lebensräume im Kulturland. So bevorzugen Neuntöter und Goldammer strukturreiche Hecken mit einem hohen Anteil an Dornsträuchern und einem extensiv genutzten Krautsaum, das Braunkehlchen ist auf insektenreiche und spät gemähte Extensivwiesen angewiesen und Grauammer und Schwarzkehlchen kommen dort vor, wo ausreichend Brachen und Säume vorhanden sind.
Die Fläche des Lebensraumes allein reicht aber nicht aus, auch die Qualität muss stimmen. Grundlage für die Definition von «hochwertig» ist der Typ der BFF und die Qualität der Fläche, die die floristische Zusammensetzung, die Strukturvielfalt sowie die Lage in der Landschaft umfasst. Zentrale Aspekte bei der Beurteilung der BFF sind die Mehrjährigkeit sowie die Bewirtschaftung und Pflege. Grundsätzlich wird auf das Mulchen verzichtet und das Befahren der Flächen wird auf ein Minimum beschränkt. Für viele Arten ist ausserdem entscheidend, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Häufigkeit und mit welchen Maschinen eine Nutzung oder eine Mahd erfolgt. Mehrjährige Elemente sind wertvoller, da sie vielen Tier- und Pflanzenarten etwa einen Überwinterungsplatz bieten können.
Bei der Definition der hochwertigen Lebensräume hat sich die Vogelwarte ausschliesslich auf die landwirtschaftliche Nutzfläche beschränkt und dabei die Kulturtypen und Qualitätsstufen gemäss Direktzahlungsverordnung berücksichtigt. Als «hochwertig» gelten BFF der Qualitätsstufe II, mehrjährige Acker-BFF, Flächen in Biotopinventaren oder Naturschutzzonen sowie Flächen, die an ihrem Standort nachweislich und massgeblich zur Förderung von Zielarten oder national prioritären Arten beitragen. Dies können beispielsweise Wiesen der Qualitätsstufe I im Berggebiet sein, die in Schwerpunktgebieten zur Förderung von Wiesenbrütern liegen.