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© Mathias Schäf

Wiesenbrüter wie das Braunkehlchen sind für ihren Bruterfolg angewiesen auf hochwertige BFF wie extensiv genutzte Wiesen mit angepassten Schnittzeitpunkten.

News - Hintergrund

Mit hochwertigen Förderflächen zum Erfolg

August 2024

Die Bestände vieler typischer Vogelarten des Kulturlands gehen zurück. Studien und Umsetzungsprojekte zeigen, dass die Anzahl der Flächen alleine zur Förderung dieser Arten nicht ausreicht. Ein wichtiger Schlüsselfaktor ist die Qualität der Flächen.

Der Bund hat Umweltziele für die Landwirtschaft (UZL) festgelegt, und damit auch das Ziel, typische Arten und Lebensräume in landwirtschaftlichen Gebieten zu fördern und zu erhalten. Für sie trägt die Landwirtschaft eine besondere Verantwortung. Doch nach wie vor stehen Vogelarten im Kulturland unter Druck. Insbesondere die Bestände von Insektenfressern und Bodenbrütern nehmen stark ab. Der grosse Handlungsbedarf wird auch beim Blick auf die Rote Liste deutlich: Rund die Hälfte der Vogelarten des Kulturlands ist bedroht.

Seit 2002 werden im Rahmen von Vernetzungsprojekten UZL-Arten wie Dorngrasmücke oder Neuntöter gefördert. Die Erfahrungen aus diesen Projekten zeigen, dass messbare Zielwerte bezüglich Menge und Qualität der Biodiversitätsförderflächen (BFF) für eine effektive Biodiversitätsförderung entscheidend sind. Der Bund plant, die Vernetzungsprojekte ab 2028 mit den Landschaftsqualitätsprojekten zusammenzulegen und in «Projekte für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» zu überführen.

Die Zusammenlegung bietet die Chance ambitionierte Ziele zu verankern. Die Ziele orientieren sich dabei am Landschaftskonzept Schweiz (LKS). Das LKS hat auf Basis von wissenschaftlichen Grundlagen folgende zonenspezifische Zielwerte der hochwertige BFF definiert: Talzone 12 %, Hügelzone 15 %, Bergzone I 20 %, Bergzone II 30 %, Bergzonen III und IV 40 %. Dabei ist aber nicht definiert, welche Flächen als hochwertig gelten. Die Schweizerische Vogelwarte hat aus diesem Grund den Begriff «hochwertige BFF» definiert.

Welche Flächen sind «hochwertig»?

BFF sind für viele Tier- und Pflanzenarten unverzichtbare Lebensräume im Kulturland. So bevorzugen Neuntöter und Goldammer strukturreiche Hecken mit einem hohen Anteil an Dornsträuchern und einem extensiv genutzten Krautsaum, das Braunkehlchen ist auf insektenreiche und spät gemähte Extensivwiesen angewiesen und Grauammer und Schwarzkehlchen kommen dort vor, wo ausreichend Brachen und Säume vorhanden sind.

Die Fläche des Lebensraumes allein reicht aber nicht aus, auch die Qualität muss stimmen. Grundlage für die Definition von «hochwertig» ist der Typ der BFF und die Qualität der Fläche, die die floristische Zusammensetzung, die Strukturvielfalt sowie die Lage in der Landschaft umfasst. Zentrale Aspekte bei der Beurteilung der BFF sind die Mehrjährigkeit sowie die Bewirtschaftung und Pflege. Grundsätzlich wird auf das Mulchen verzichtet und das Befahren der Flächen wird auf ein Minimum beschränkt. Für viele Arten ist ausserdem entscheidend, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Häufigkeit und mit welchen Maschinen eine Nutzung oder eine Mahd erfolgt. Mehrjährige Elemente sind wertvoller, da sie vielen Tier- und Pflanzenarten etwa einen Überwinterungsplatz bieten können.

Bei der Definition der hochwertigen Lebensräume hat sich die Vogelwarte ausschliesslich auf die landwirtschaftliche Nutzfläche beschränkt und dabei die Kulturtypen und Qualitätsstufen gemäss Direktzahlungsverordnung berücksichtigt. Als «hochwertig» gelten BFF der Qualitätsstufe II, mehrjährige Acker-BFF, Flächen in Biotopinventaren oder Naturschutzzonen sowie Flächen, die an ihrem Standort nachweislich und massgeblich zur Förderung von Zielarten oder national prioritären Arten beitragen. Dies können beispielsweise Wiesen der Qualitätsstufe I im Berggebiet sein, die in Schwerpunktgebieten zur Förderung von Wiesenbrütern liegen.

Wie viel Fläche braucht es?

Studien und Umsetzungsprojekte der Vogelwarte und anderer Institutionen zeigen, dass UZL-Arten in der Kulturlandschaft mindestens 10–14 Prozent hochwertige Lebensräume brauchen, davon mindestens 5 Prozent im Ackerland.

Diese Flächenziele sind als Mindestwerte zu verstehen. Sie sollen dazu beitragen, die Wirksamkeit der für die Biodiversitätsförderung zur Verfügung stehenden Fläche zu optimieren. Neben der Anlage und Pflege hochwertiger BFF sind weitere Massnahmen im gesamten Kulturland notwendig, um die Biodiversität zu erhalten. Dazu gehört etwa die Reduktion von Herbiziden, eine angepasste Düngung und Massnahmen in intensiv genutzten Kulturen, wie Untersaaten oder Weitsaaten. Wichtig ist auch, dass die hochwertigen BFF an geeigneten Standorten angelegt werden und räumlich vernetzt sind.

Anwendung der Definition «hochwertige» BFF

Bund und Kantone erarbeiten zurzeit das neue Instrument «Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität». Die quantitativen Zielwerte und die Definition des erforderlichen Qualitätsniveaus der BFF sind als zentrale Grundlage für die Entwicklung dieses wichtigen Instruments beizuziehen. Die Grundlage kann aber auch bei Meliorationsprojekten, beim Ausbau der Ökologischen Infrastruktur oder bei Förderprojekten herangezogen werden. Zusätzlich sind regionale Aspekte zu berücksichtigen, die je nach Zielart oder Anteil naturnaher Strukturen in der Umgebung und anderen Faktoren, die Flächenziele beeinflussen können.

Umsetzungsbedarf

Der Handlungsbedarf zur Förderung der Biodiversität im Kulturland ist nach wie vor gross. Die vorgestellte Begriffsdefinition soll dazu beitragen, die Wirkung bestehender Förderinstrumente zu erhöhen. So können Feldlerche, Grauammer und viele weitere Arten des Kulturlands gefördert werden. Der Biodiversität und der Bevölkerung zuliebe.

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