Schnitt von Sträuchern und Hecken in Siedlungen: wann und wie?

Beim Unterhalt von Gehölzpflanzen auf dem eigenen Grundstück sind diverse Vorschriften einzuhalten, vor allem an der Grenze zu Nachbarparzellen und Verkehrswegen. Genauere Informationen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Jedes Jahr rufen die Behörden die Grundstücksbesitzer im Sommer dazu auf, ihre Hecken und Bäume zurückzuschneiden.

Für die Natur ist dies kein guter Zeitpunkt, weil er in der Fortpflanzungszeit vieler einheimischer Vögel ( Amsel, Girlitz, Grünfink, Mönchsgrasmücke und Gartengrasmücke, etc.) liegt und im schlimmsten Fall zur Aufgabe von Bruten führen kann.

Der Gehölzschnitt sollte deshalb ausserhalb der Brutzeit erfolgen, am besten im Winter (November bis März). Dann stört man Pflanzen und Tiere am wenigsten und das Astgerüst der Gehölze ist gut sichtbar, so dass man für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen am besten berücksichtigen kann. Um Strassen und Wege freizuhalten, ist grosszügiges Ausschneiden angezeigt. Halten Sie am besten bereits beim Pflanzen der Gehölze genug Abstand zum nächsten Weg ein, damit auch Jahre später noch ein ausreichend breiter Streifen zwischen Hecke und Weg frei bleibt. Berücksichtigen Sie dabei, wie breit und hoch die betreffende Gehölzart am konkreten Standort werden kann!

Selektives Zurückschneiden

Langsam wachsende Arten benötigen einen Schnitt, bei dem die kräftigen, formbildenden Seitentriebe stehen bleiben. Maximal ein Drittel der älteren und dicken Äste im Strauchinneren werden dagegen nahe am Boden abgesägt. So gibt es wieder Licht und Platz für junge Triebe.

Rückschnitt

Bei diesem Vorgehen wird der ganze Strauch auf die gewünschte Höhe gekürzt; diese sollte jedoch nicht weniger als 0.5 m betragen. Wird der Strauch jedes Jahr zurückgeschnitten (Niederhecke), sollte die Mindesthöhe von 1.0 m nicht unterschritten werden. Das Verfahren ist für Schwarzdorn, Kornelkirsche, Hartriegel, Schneeball, Sanddorn und Heckenrosen geeignet, nicht aber für die anderen Gehölze.

Auf den Stock setzen

Die ganze Pflanze wird 10-30 cm über dem Boden abgesägt und schlägt nachher wieder von unten aus. Das Vorgehen ist geeignet für Haselstrauch, Hagebuche, Esche, Erlen und Ahorne. Maximal ein Drittel der Heckenlänge sollte pro Jahr derart zurückgeschnitten werden. Naturgärtner empfehlen dieses Verfahren für die Pflege von Sträuchern im Siedlungsraum nicht, sondern nur für Hecken im Landwirtschaftsgebiet, die eine Länge von über 30 m haben. Kürzere Hecken sollten selektiv zurückgeschnitten werden.

Vorgehen bei der Strauch- und Heckenpflege

In den ersten beiden Jahren nach der Pflanzung ist normalerweise kein Schnitt nötig. Ab dem 3. oder 4. Jahr werden die Sträucher je nach den Platzverhältnissen in einem 2-3-jährigen Turnus zurückgeschnitten.
Hecken eignen sich dann besonders als Nistplätze für Vögel, wenn sie möglichst gut verwachsen sind. Achten Sie deshalb darauf, die Sträucher bei der Pflege nicht zu stark aufzulockern.

Die Hecke als Lebensraum ...

Hecken aus einheimischen Sträuchern sind wichtige, naturnahe Elemente im Siedlungsraum und bieten Lebensräume für unzählige Tierarten. Für Vögel sind dornen- und beerentragende Sträucher besonders wertvoll. Diese sollten immer an der gleichen Aststelle geschnitten werden. In der Folge verästelt sich der Strauch dort stark und bildet Nistgelegenheiten.

Nicht nur für Vögel, sondern auch für Insekten, Säugetiere, Reptilien und Amphibien übernehmen Hecken wichtige Funktionen: Verstecke vor Feinden und Witterung, Unterschlupf für Ruhe, Schlaf und Jungenaufzucht sowie Nahrung (Blätter, Knospen, Früchte, Samen, Insekten).

... auch im Winter

Im Winter sollten fruchttragende Sträucher aus Rücksicht auf die Tierwelt möglichst lange nicht geschnitten werden, denn sie bilden eine wichtige Nahrungsquelle. Es ist von Vorteil, das Laub im Herbst unter den Sträuchern liegenzulassen. Nur so kann sich der für die Krautschicht einer Hecke ideale Boden bilden. Zudem benötigt der Igel zur Überwinterung und zur Aufzucht der Jungen ein unter Reisig verstecktes Laubnest. Das Schnittgut muss also nicht immer gehäckselt oder entsorgt, sondern kann auch zu einem wertvollen Haufen geschichtet werden.

Weiterführende Informationen und Abbildungen

  • Kleinstrukturen-Merkblätter (bestellbar beim Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Download über www.birdlife.ch)

Impressum: Merkblätter für die Vogelschutzpraxis

© Schweizerische Vogelwarte & SVS/BirdLife Schweiz, Sempach & Zürich, 2014
Autoren:  Philippe Kindler, Petra Horch, Christa Glauser & Roman Graf
Das Kopieren mit Quellenangabe ist erwünscht.

Merkblatt

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