Vogeljagd in der Schweiz

Standpunkt der Schweizerischen Vogelwarte Sempach

Die Jagd auf Vögel entspricht zwar regional einer stark verwurzelten Tradition, ist aber aktuell als Sport- und Freizeitaktivität einzustufen.

Aus ökologischer Sicht kann eine den jeweiligen Verhältnissen angepasste Jagd bei Arten mit stabilen oder zunehmenden Beständen verantwortet werden, (a) wenn die Gefährdungssituation auf europäischer und nationaler Ebene berücksichtigt wird, (b) wenn sie keine messbaren negativen Auswirkungen auf die Verbreitung, die Bestände und die Sozialstruktur der betroffenen Arten hat, (c) nicht zu anderen negativen Auswirkungen auf Lebensgemeinschaften führt und (d) wenn die Jagdverantwortlichen und Jagdausübenden vermehrt auf allen Ebenen mithelfen, die alarmierende Lebensraumsituation unserer Fauna wirkungsvoll zu verbessern. 

Eine verpasste Chance

Im August 2016 startete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Jagdgesetzes JSG. Das eidgenössische Parlament hat die Änderungsvorschläge beraten und folgt dem Bundesrat in weiten Teilen. Kernstück der Teilrevision ist die Verschiebung der Kompetenzen im Umgang mit geschützten Arten vom Bund an die Kantone. Letztere könnten neu leichter und ohne Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt BAFU gegen geschützte Arten vorgehen.

In ihrer Stellungnahme von 2016 hielt die Schweizerische Vogelwarte Sempach fest, dass sich das seit 1986 bestehende Jagdgesetz bewährt hat. Die aktuelle Gesetzgebung bietet geeignete Verfahren, um allfällige Konflikte mit wildlebenden Vögeln pragmatisch und wirksam zu lösen. Mit der vorgeschlagenen Kompetenzverschiebung drohen geschützte Arten zum Spielball kantonal-politischer Interessen zu werden, was letztlich auch die grossräumig koordinierte Lösung allfälliger Konflikte erschwert. Die Vogelwarte lehnt die unnötige Neuausrichtung der bisherigen Kompetenzordnung aus fachlicher Sicht ab.

Seit der letzten Revision des Jagdgesetzes mussten verschiedene jagdbare Vogelarten auf die Rote Liste gesetzt oder in die Kategorie der potenziell gefährdeten Arten eingestuft werden, etwa das Alpenschneehuhn, der Birkhahn oder die Waldschnepfe. Im Rahmen der Teilrevision hätten sich Bund und Parlament mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob diese und weitere Arten geschützt werden müssten, um deren Bestände langfristig zu erhalten. Die Vogelwarte bedauert, dass diese Chance verpasst wurde.

Die Vogelwarte hat den prioritären Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation der Vogelwelt aus dem Schweizer Brutvogelatlas 2013–2016 abgeleitet. Dazu gehört auch die Erhaltung von möglichst grossen Berggebieten, in denen Vögel sicher sind vor Störungen, wie sie auch bei der Jagd entstehen. Unabhängig von der Ausgestaltung des Jagdgesetzes wird sich die Vogelwarte gemeinsam mit Partnern für die Erreichung dieses Ziels einsetzen.

Zudem erwartet die Vogelwarte, dass der Einsatz von bleihaltiger Munition verboten wird, um Steinadler, Rotmilan und Bartgeier vor Bleivergiftungen zu schützen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. René Urs Altermatt; rene.altermatt@vogelwarte.ch; 041 462 97 96
Michael Schaad; michael.schaad@vogelwarte.ch; 041 462 97 35